Die Landesregierung hat die moralische Verpflichtung, ihr damaliges politisches Versprechen zu erneuern. Sie darf keine Drohungen von betriebsbedingten Kündigungen aussprechen für die, die ihr Recht auf Widerspruch jetzt wahrnehmen wollen. Sie ist verantwortlich dafür, dass ihr Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist und die Beschäftigen können nichts dafür, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erst nach 2010 – nach Ablauf der Frist – gekommen ist. Die Landesregierung muss Verantwortung für ihre ehemaligen Landesbediensteten übernehmen. weiterlesen
„Wir habe wenig Verständnis dafür, dass ein Abgeordneter der Regierungsfraktion Informationen geben konnte, die allen anderen Abgeordneten auf einen offiziellen Berichtsantrag hin nicht gegeben wurden. Falls die Ministerin in den letzten Tagen weitere Informationen erhalten hat, hätte sie diese den Ausschussmitgliedern zukommen lassen müssen. Dies hatte sie immerhin zugesagt“, unterstreicht Angela Dorn, hochschulpolitische Sprecherin der GRÜNEN. weiterlesen
„Neben den Detailfragen muss die Landesregierung die zentrale Frage beantworten: Schließt sie betriebsbedingte Kündigungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und zum Land zurückkehrten wollen? Es herrscht große Verunsicherung vor Ort. Frau Kühne-Hörmann ist in der Pflicht, endlich klar Stellung zu beziehen und den Spekulationen ein Ende zu setzen“, so die Marburger Abgeordnete der GRÜNEN, Angela Dorn. weiterlesen
„Wir erwarten von Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann, ihrer Aufgabe als Rechtsaufsicht über die Hochschulen nachzukommen und die korrekte Verwendung der zweckgebundenen QSL-Mittel zu überprüfen. Sollte hierbei unzulässige Verwendung festgestellt werden, muss sie schleunigst eingreifen und die Hochschulen zur Einhaltung anhalten“, so Grumbach und Sorge. weiterlesen
Die Landtagsfraktion der GRÜNEN fordert Wissenschafts- ministerin Kühne-Hörmann auf, so schnell wie möglich Klarheit über die berufliche Zukunft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Uniklinikums Gießen Marburg zu schaffen. Dies hat sie in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst leider versäumt. Und dies obwohl das Bundes- verfassungsgericht mit seinem Beschluss der Landesregierung ins Stammbuch geschrieben hat, dass sie die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unrechtmäßig missachtet hat. weiterlesen
„Wir wollen von Frau Kühne-Hörmann wissen, welche unmittelbaren Konsequenzen sich aus dem Beschluss ergeben und wie sie einen verfassungskonformen Zustand herstellen wird. Werden die Bediensteten ein nachträgliches Widerspruchsrecht oder ein Rückkehrrecht erhalten? Welche zusätzlichen Kosten werden dem Land entstehen? Wir werden auch nachhaken, warum die Landesregierung im Jahr 2005 alle rechtliche Bedenken ignoriert hat“, so Angela Dorn. weiterlesen
Eine „Ohrfeige für die Landesregierung“ sehen DIE GRÜNEN im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg in Teilen als verfassungswidrig angesehen wird. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Arbeitnehmerrechte nicht ausreichend gewürdigt. „Die Landesregierung hat die Privatisierung durchgezogen ohne auf diese Einwände zu achten“, kritisiert Tarek Al-Wazir (MdL). DIE GRÜNEN verweisen auf die Debatte im Hessischen Landtag vom 9. Juni 2005, ... weiterlesen
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) in einem Brief aufgefordert, als Rechtsaufsicht der Anmaßung der European Business School (EBS) bei der Verwendung des Universitäts-Titel nachzugehen. „Die EBS stellt sich der Öffentlichkeit als etwas dar, was sie noch gar nicht ist: Als Universität für Wirtschaft und Recht. Das ist anmaßend und hier … weiterlesen