Ministerin muss Zweckentfremdung nachgehen und Hochschulen auskömmlich ausstatten
Die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigen sich besorgt darüber, dass immer mehr Hochschulen aufgrund ihrer Unterfinanzierung und der Kürzungen im Hochschulpakt die Mittel zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre (QSL-Mittel) für den regulären Studienbetrieb und sogar für bauliche Investitionen einsetzen.
„Die zweckentfremdete Verwendung der Mittel seitens der Hochschulen ist zwar teilweise verständlich, jedoch sind die QSL-Mittel zweckgebunden und diese Bestimmung muss im Interesse der Studierenden eingehalten werden. Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) muss dem nachgehen und die Hochschulen zur Einhaltung anhalten. Ohne eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen wird die Ministerin dieses Problem jedoch nicht lösen können“, so der wissenschaftspolitische Sprecher der SPD, Gernot Grumbach und die wissenschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sarah Sorge. Das Thema wird nächste Woche der Setzpunkt der GRÜNEN im Plenum sein.
„Uns ist bewusst, dass die Hochschulen die QSL-Mittel nicht ohne Not ganz oder teilweise zur Finanzierung der Grundkosten verwenden. Die Hochschulen sind deutlich unterfinanziert und diese Situation wird sich durch die steigenden Studierendenzahlen, insbesondere durch die Schulzeitverkürzung durch G8 und die Aussetzung von Wehr- und Zivildienst, weiter verschärfen.“ Die Appelle der Universitäten und der Fachhochschulen für eine auskömmliche Finanzierung seien eindeutig. „Frau Kühne-Hörmann darf sie nicht weiter ignorieren, sondern muss endlich den um 30 Millionen Euro gekürzten Hochschulpakt neu verhandeln und die Grundfinanzierung der Hochschulen auf eine gerechte Basis stellen“, forderten Grumbach und Sorge.
SPD und GRÜNE hatten im Zuge der Abschaffung der Studiengebühren den Hochschulen als Ersatz für den Ausfall der Studiengebühren diese QSL-Mittel zur Verfügung gestellt. Diese sind sehr bewusst und auch nach dem Gesetz zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zu verwenden. Die Hochschulen können mit den Mitteln beispielsweise zusätzliche Lehrangebote schaffen, die Studienberatung ausbauen oder auch mehr Tutorien anbieten.
„Wir erwarten von Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann, ihrer Aufgabe als Rechtsaufsicht über die Hochschulen nachzukommen und die korrekte Verwendung der zweckgebundenen QSL-Mittel zu überprüfen. Sollte hierbei unzulässige Verwendung festgestellt werden, muss sie schleunigst eingreifen und die Hochschulen zur Einhaltung anhalten“, so Grumbach und Sorge.
SPD und GRÜNE haben zu diesem Thema einen gemeinsamen Antrag eingebracht.
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