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16.02.2011

Bundesverfassungsgericht: Uniklinikprivatisierung in Teilen verfassungswidrig - GRÜNE: Ohrfeige für Landesregierung

Eine „Ohrfeige für die Landesregierung“ sieht die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg in Teilen als verfassungswidrig angesehen wird. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Arbeitnehmerrechte nicht ausreichend gewürdigt. DIE GRÜNEN wollen von der CDU/FDP-Landesregierung wissen, welche Folgen jetzt auf das Land Hessen zukommen.

„Wir GRÜNE hatten in der Debatte um die Privatisierung der Uniklinika immer wieder auf die Problematik der Arbeitnehmerinteressen hingewiesen. Aber die Landesregierung hat die Privatisierung durchgezogen ohne auf diese Einwände zu achten“, kritisiert der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Tarek Al-Wazir. DIE GRÜNEN verweisen auf die Debatte im Hessischen Landtag vom 9. Juni 2005, in der die wissenschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sarah Sorge erklärte: „Es gibt erhebliche weitere rechtliche Bedenken bei der Überleitung des Personals, die wir mit unserem zweiten Änderungsantrag zum Gesetz heilen wollen.“ In einem Antrag vom 31. 5. 2005 wiesen DIE GRÜNEN ausdrücklich darauf hin, dass die Überleitung des Personals „womöglich gegen EU- Recht und Bundesrecht verstoßen“.

DIE GRÜNEN sehen eine weitere  schwere Erblast, die Roland Koch Volker Bouffier hinterlassen habe. „Roland Koch hat die Flucht in die Privatwirtschaft ergriffen und Bouffier sitzt jetzt vor einem Scherbenhaufen. Wir wollen unverzüglich wissen, wie die Landesregierung einen verfassungsgemäßen Zustand herstellen will“, so Tarek Al-Wazir.

Änderungsantrag


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