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19.10.2011

Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten ist alter Hut - GRÜNE: Justizminister Hahn (FDP) misst mit zweierlei Maß

„Als Auftragen alter Hüte“ bezeichnet der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, die Ankündigung des Justizministers, erneut die Zusammenlegung von Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten betreiben zu wollen. „Die Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten wird schon seit dreißig Jahren immer wieder diskutiert, ohne dass sich etwas geändert hätte. Hahn sollte schon mal erklären, warum er den sozial bedürftigen Menschen ‚ihr’ Sozialgericht nehmen, den Steuerzahlern aber ‚ihr’ Finanzgericht belassen will. Beim Sozialrecht wie beim Steuerrecht handelt es sich um hoch spezialisierte Rechtsgebiete, die in der Juristenausbildung praktisch nicht vorkommen“, so Jürgens.

„Sozialrichter wie Finanzrichter werden sehr oft Personen, die vorher in der Sozialverwaltung oder in der Steuerverwaltung tätig waren. Warum hier mit zweierlei Maß gemessen werden soll, also eine Spezialgerichtsbarkeit abgeschafft, die andere aber beibehalten werden soll, müsste der Justizminister mal erklären.“ Sonst bleibe der Verdacht, dass er nur einen Vorwand für weitere Gerichtsschließungen brauche.

„Die Sozialgerichte in Fulda und in Marburg, an deren Standorten es kein Verwaltungsgericht gibt, stünden dann zur Disposition. Mit den Gerichtsschließungen und dem angekündigten Stellenabbau hat der Justizminister sein Ansehen in der Justiz ruiniert. Bislang ist der Minister den Nachweis schuldig geblieben, wie die von ihm geplanten Schließungen überhaupt Einsparungen bringen sollen. Wenn er jetzt noch blumige Ankündigungen ohne konkrete Angaben zur Auswirkung auf die Justiz macht, wird sein Ansehen auf null sinken“, ist der Abgeordnete überzeugt.


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