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17.09.2009

Sozialgerichte müssen bürgernah bleiben

„Das Anliegen der Landesregierung, jede Gebietskörperschaft nur einem Sozialgericht zuzuordnen, ist nicht zu beanstanden. Die derzeitige Aufteilung auf zwei oder gar drei verschiedene Gerichte macht keinen Sinn mehr. Aber die Zuordnung muss auch so erfolgen, dass die Bürgernähe nicht gefährdet wird“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung.

„So ist der vorgesehene Wechsel der Stadt Offenbach vom Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Frankfurt in denjenigen des Sozialgerichts Darmstadt schwer nachvollziehbar. Von Offenbach erreicht man Darmstadt mit dem öffentlichen Personennahverkehr nur über Frankfurt. Gerade diejenigen, die „Hartz IV-Leistungen“ beziehen, sind auf Busse und Bahnen angewiesen. Ihnen wäre die Führung eines Verfahrens beim Sozialgericht erschwert, wenn sie künftig statt nach Frankfurt nach Darmstadt müssten“, so Jürgens. Hierüber müsse im Ausschuss noch intensiv gesprochen werden.


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