Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirft Justizminister Hahn (FDP) vor, die Zusagen seiner Vorgänger zu missachten, wenn er die Sozialgerichtsbarkeit abschaffen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingliedern wolle. „Die CDU-Justizminister Dr. Wagner und Banzer hatten jeweils zugesichert, dass die Sozialgerichte erhalten bleiben“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens. Das Darmstädter Echo berichtet heute darüber, dass das Justizministerium noch in diesem Jahr die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen wolle, Sozial- und Verwaltungsgericht zusammenzulegen.
Es sei auch wenig hilfreich, wenn sich ein Richter zur Hälfte mit Bauleitplanung und zur anderen Hälfte mit Sozialversicherung beschäftigen müsse. „Alle Rechtssuchenden haben Anspruch darauf, auf erfahrene und im Rechtsgebiet eingearbeitete Richterinnen und Richter zu treffen. Diese Qualität geht verloren, wenn Gerichtsbarkeiten zusammengelegt werden. Aus gutem Grund schlägt Hahn auch nicht vor, das Finanzgericht in die Verwaltungsgerichtsbarkeit einzugliedern. Warum sollen Steuerzahler aber besser behandelt werden als Bezieher von Hartz IV?“ fragt der Abgeordnete. Man könne an Hahns Vorschlag die „perfide Strategie“ der FDP erkennen: „Erst wird der Staat kaputtgespart, dann wird die Qualität zerschlagen. Das ist unverantwortlich.“
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