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03.05.2011

Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung - GRÜNE: Nutzen und Mittel stehen in keinem Verhältnis zueinander

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht sich gegen eine erneute Vorratsdatenspeicherung aus und widerspricht damit Innenminister Rhein (CDU). Dieser hatte gestern  die schnelle Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsverbindungen gefordert.

„Wir GRÜNE haben uns von Anfang an gegen die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ausgesprochen. Die bisherigen Instrumente reichen aus. Ein ganzes Volk unter Generalverdacht zu stellen, ist eines freiheitlichen Rechtsstaates nicht angemessen“, stellt die datenschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ellen Enslin, anlässlich der aktuellen Diskussion über die Verschärfung von Anti-Terror-Gesetzen fest.

Bestätigt sehen sich DIE GRÜNEN in ihrer Haltung durch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung. Dieses komme zu dem Schluss, dass es aufgrund der Vorratsdatenspeicherung nur zu einer marginal verbesserten Aufklärungsquote von 0,006 Prozent komme. „Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis. Deshalb sollte man diese Gesetzesänderung sein lassen“, unterstreicht Enslin.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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