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13.05.2014

Vorratsdatenspeicherung - GRÜNE: Freiheitsrechte nicht unverhältnismäßig einschränken

Datenschutz-1Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich erneut gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. „Der Europäische Gerichtshof hat der bestehenden Regelung eine klare Absage erteilt“, sagt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN, „die Speicherung der Verbindungsdaten von Menschen, gegen die keinerlei Verdacht besteht, schneidet aus unserer Sicht zu sehr in die Freiheitsrechte der Bürger ein.“ Dazu Frömmrich: „Schon das Bundesverfassungsgericht hatte 2010  den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz betont, eine hinreichende Datensicherheit und die Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten eingefordert.“ Der Europäische Gerichtshof hatte einen „Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“ gesehen.

„Als Innenpolitiker verstehe ich durchaus die Wünsche derer, die mit der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus betraut sind“, so Frömmrich weiter. Gegen schwere Verbrechen wie Kinderpornografie oder Zwangsprostitution müsse sehr wohl auf modernste Strafverfolgungsmethoden gesetzt werden. „Aber wir sind als GRÜNE der Meinung, dass der Nutzen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nicht in einem angemessen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs in die informationelle Selbstbestimmung steht.“ Denkbar sei eine entsprechend ausgestaltete anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung, etwa wenn sie von einem Richter aufgrund bestimmter Verdachtsgründe angeordnet wird.

CDU-Innenpolitiker hatten sich in den vergangenen Tagen dafür ausgesprochen, dass die Bundesregierung schnell Ersatz für das vom Europäischen Gerichtshof verworfene Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung schafft. Dazu Frömmrich: „Wir haben in unserem Koalitionsvertrag mit der CDU festgehalten, dass beide Seiten zu diesem Thema unterschiedliche Ansichten vertreten. Wir haben aber vereinbart, dass das Land Hessen die Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nicht unterstützen wird.“ Damit sei beispielsweise eine Bundesratsinitiative unter hessischer Beteiligung ausgeschlossen, und bei einer Abstimmung im Bundesrat würde Hessen sich enthalten.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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