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08.04.2014

GRÜNE begrüßen Entscheidung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung: „Urteil ist ein Sieg für den Datenschutz“

Datenschutz-1Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung. „Das ist ein guter Tag für den Datenschutz in Europa. Die beabsichtigte anlasslose Vorratsdatenspeicherung greift zu sehr in die Freiheitsrechte der Bürger ein, als dass sie unreguliert erlaubt sein könnte. In dieser Sichtweise sehen wir uns durch den EuGH bestätigt“, kommentiert Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN. „Insbesondere die Positionen des Gerichts zum Richtervorbehalt, zur undifferenzierten Speicherdauer und auch das Erfordernis eines schweren Anlasses machen Hoffnung, dass keine pauschale anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Europa möglich ist.“

Der Europäische Gerichtshof spricht in seinem Urteil von einem „Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“. Dazu Frömmrich: „Dass der Gerichtshof den EU-Gesetzgeber dafür kritisierte, dass er die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten hat, kann nur als schallende Ohrfeige für den Rat und für das Europäische Parlament gewertet werden.“

Der EuGH hatte am Vormittag in einem lang erwarteten Urteil die EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist die anlasslose – also ohne Vorliegen eines bestimmten Grundes, einer Gefahr oder einer Straftat erfolgende – Speicherung von Telekommunikationsdaten aller Bürger für einen bestimmten Zeitraum. Schon im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Umsetzung der VDS für verfassungswidrig erklärt. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte dabei auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hingewiesen und eine hinreichende Datensicherheit sowie die Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten eingefordert. Es forderte in seiner Entscheidung von 2010 hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen zu Datensicherheit, Datenverwendung, Transparenz und Rechtsschutz. „Mit der Entscheidung des EuGH werden jetzt die Zeichen auf Anfang gestellt. Das ist gut so!“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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