Aus Sicht der GRÜNEN sollte der Landtag den Vorschlag zur Änderung zweier Frankfurter Wahlkreise zur Landtagswahl am 28. Oktober jetzt schnell umsetzen. „Wir sind froh, dass wir bereits heute in Erster Lesung über ein Gesetz beraten, das die Entscheidung des Magistrats der Stadt Frankfurt vom vergangenen Freitag aufgreift“, erklärt Jürgen Frömmrich, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Wir haben uns im Landtag gemeinsam über die Fraktionsgrenzen hinweg darauf verständigt, zügig eine mündliche Anhörung durchzuführen und das Gesetz in der Juni-Plenarsitzung abschließend zu beraten. Das ist wichtig, damit alle Parteien ihre Direktkandidatinnen und Direktkandidaten benennen können und die Bürgerinnen und Bürger auch noch ausreichend Zeit haben, diese kennenzulernen.“
„Der Staatsgerichtshof als Hüter der Landesverfassung hat uns aufgegeben, den Wahlkreis in Frankfurt neu zu definieren, weil die von der Stadt Frankfurt angegebenen Zahlen zu den Wahlberechtigten nicht korrekt waren“, erläutert Frömmrich. „Der Frankfurter Magistrat hat nun einen Vorschlag beschlossen, wie sich dieser Fehler heilen lässt: Der Wahlkreis 34 im Westen Frankfurts soll um einen Teil Schwanheims, der bisher zum Wahlkreis 37 (südliche Stadtteile) gehört, erweitert werden. Das heute erstmals beratene Gesetz setzt diesen Vorschlag um.“
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