Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist die heutige Entscheidung des Magistrats der Stadt Frankfurt eine gute Grundlage für den Neuzuschnitt zweier Frankfurter Wahlkreise zur Landtagswahl am 28. Oktober. „Der Staatsgerichtshof als Hüter der Landesverfassung hat uns aufgegeben, den Wahlkreis Frankfurt I neu zu definieren, weil die von der Stadt Frankfurt angegebenen Zahlen zu den Wahlberechtigten nicht korrekt waren. Jetzt hat der Magistrat einen Vorschlag beschlossen, wie sich dieser Fehler heilen lässt“, erklärt Jürgen Frömmrich, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Wir sollten uns im Landtag nun gemeinsam über die Fraktionsgrenzen hinweg bemühen, diesen Vorschlag schnellstmöglich umzusetzen, damit alle Parteien ihre Direktkandidatinnen und Direktkandidaten benennen können und die Bürgerinnen und Bürger auch noch ausreichend Zeit haben, diese kennenzulernen.“
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