„Wie schon bei der Wahl des Ministerpräsidenten konnte die Regierungskoalition auch heute nicht alle Stimmen auf ihren Wahlvorschlag vereinen“, kommentiert der Parlamentarische Geschäftsführer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Mathias Wagner, das Ergebnis der Wahl zum Staatsgerichtshof. Auf den Wahlvorschlag von CDU und FDP waren nur 65 Stimmen entfallen, obwohl den Fraktionen 66 Abgeordneten angehören. „Offenbar rumort es weiter kräftig innerhalb der Koalition. Vor einigen Wochen wollten vier Abgeordnete den eigenen Ministerpräsidenten nicht wählen. Und heute war sich die Koalition noch nicht einmal bei den Wahlen zum Staatsgerichtshof einig. Wir hoffen sehr, dass die Führung der CDU nicht erneut ihren Abgeordneten die Fähigkeit abspricht, einen Stimmzettel richtig ausfüllen zu können.“
DIE GRÜNEN bieten den Kollegen von CDU und FDP stattdessen eine andere Interpretation an: „Auf unserem Wahlvorschlag mit Rupert von Plottnitz an der Spitze sind vier Stimmen mehr abgegeben worden als unsere Fraktion Mitglieder hat. Das legt die Vermutung nahe, dass die fehlende Stimme von CDU und FDP bei uns gelandet ist. Wir sehen dieses Ergebnis als späte Genugtuung für Rupert von Plottnitz, der sich zu seiner Zeit als Justizminister manche Beschimpfung von CDU und FDP anhören musste. Tätige Reue steht der Christlich Demokratischen Union, aber auch der FDP sicher gut an.“
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.de