Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung und sieht auch Konsequenzen für Hessen.
„Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar entschieden, dass das derzeitige Gesetz verfassungswidrig ist. Die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen ernst genommen werden. Eingriffe von so großer Tragweite, die Personen betreffen, gegen die keine Verdachtsmomente vorliegen, müssen an strenge Voraussetzungen geknüpft sein. Darauf hin werden wir uns auch die hessische Gesetzeslage genau anschauen“, kündigt die datenschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ellen Enslin, an.
Auch bei der im hessischen Polizeigesetz verankerten Erfassung von Kfz-Kennzeichen werden Daten von Personen erfasst, gegen die kein Verdacht vorliegt. DIE GRÜNEN werden prüfen, ob diese Regelung den neu formulierten Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts genügt.
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