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24.06.2009

Vorbildfunktion bei Strombezug, Gebäuden und Verkehr: GRÜNES Gesetz zur CO2-neutralen Landesverwaltung

Das Land Hessen steht in der Verantwortung, in seinem ureigenen Bereich mit gutem Beispiel voranzugehen und die Möglichkeiten der Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie sowie der erneuerbaren Energien auszuschöpfen. Auf dem Weg zu einer CO2-freien Landesverwaltung, wie sie selbst von Roland Koch als Ziel ausgerufen wurde, darf nicht nur geredet werden, es müssen auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des hessischen Energiegesetzes setzen wir hier an und geben den Klimaschutzmaßnahmen des Landes einen rechtliche Zielvorgabe“, erklärt der Vorsitzende der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tarek Al-Wazir, zur Vorstellung des Dritten ZukunftsEnergie- und Klimaschutzgesetzes.

„Mit unseren Vorschlägen wollen wir die Rolle der Landesverwaltung als Vorbild und gutes Beispiel gesetzlich verankern. Die damit erzielten Effekte sind, da sie insbesondere auf andere Akteure wie Kommunal- und Bundesbehörden, Unternehmen und Privathaushalte abstrahlen sollen, viel umfangreicher als nur auf die Landesverwaltung zu beziehen. Aber allein im Bereich der Landesverwaltung ließen sich durch Ökostromversorgung und Passivhausstandard bei Landesimmobilien jährlich über 300.000 Tonnen Kohlendioxid und knapp 40 Millionen Euro Energiekosten einsparen. Dadurch kommen wir unseren im GRÜNEN ‚ZukunftsEnergie- und Klimaschutzprogramm‘ formulierten Zielen ein gutes Stück näher.“ Der Ende April der Öffentlichkeit vorgestellte GRÜNE Aktionsplan hat zum Ziel, den gesamten hessischen CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, die hessische Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Erneuerbare Energien umzustellen und mit einem Bündel von Maßnahmen 40.000 zusätzliche Jobs im Umweltbereich zu schaffen.

„Das Land hat bis zum vergangenen Jahr in seinen eigenen Liegenschaften jährlich allein durch einen konventionellen Strombezug in Höhe von 265 Millionen Kilowattstunden einen CO2-Ausstoß von über 150.000 Tonnen verursacht“, erläutert die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, Ursula Hammann. „Durch die bereits im letzten Jahr von uns GRÜNEN beantragte, durchgesetzte und bisher ungefähr für die Hälfte des Bezugs umgesetzte Umstellung auf Ökostrom kann dieser Ausstoß fast auf Null reduziert werden. In unserem Gesetzentwurf sehen wir nun vor, dass es auch zukünftig beim Bezug von Ökostrom bleibt und dass die Ausschreibungen so gestaltet werden, dass ein garantierter ökologischer Zusatznutzen entsteht, d.h. dass Strom aus neu errichteten Anlagen den Vorzug vor Strom aus Altanlagen erhält. Dadurch fördern wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und können deren Anteil am hessischen Stromverbrauch um einen Prozentpunkt erhöhen. Durch Ökostrom entstehen dem Land kaum Zusatzkosten, da dieser bereits heute wettbewerbsfähig ist. In den kommenden Jahren wird sich dieser Effekt noch verstärken.“

„Auch im Gebäudebestand des Landes schlummern riesige Energieeinsparpotenziale, die wir wecken wollen“, erläutert Hammann: „Bei einer Bruttogeschossfläche von rund sechs Millionen Quadratmetern liegt der gesamte Heizenergieverbrauch in den Landesliegenschaften derzeit bei jährlich etwa 600 Millionen Kilowattstunden, durch deren Erzeugung Heizkosten von über 45 Millionen Euro und rund 170.000 Tonnen CO2 entstehen. Heute werden in den Landesliegenschaften werden somit rund 100 Kilowattstunden Heizenergiebedarf pro Quadratmeter benötigt. Bei Umstellung aller Gebäude auf den Passivhausstandard mit einem Heizenergiebedarf von 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter könnten Wärmebedarf, CO2-Ausstoß und damit Heizkosten um je 85 Prozent gesenkt werden. Dies ergäbe Einsparungen von über 500 Millionen Kilowattstunden Heizenergie, rund 150.000 Tonnen CO2 und würde den Landeshaushalt um knapp 40 Millionen Euro Heizkosten pro Jahr entlasten.“

Neben der Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien und Nutzung der Einsparpotenziale bei der Wärmedämmung der Landesliegenschaften spielt der Fuhrpark des Landes eine wichtige Rolle in den Überlegungen der GRÜNEN: „Die Landesregierung selbst hat mit ihren Dienstwagen zwar nur einen geringen Anteil am gesamten Fuhrpark des Landes, allerdings aus unserer Sicht eine Vorbildfunktion für den Rest der Landesverwaltung. Allein bei den Autofahrten der Landesregierung könnte nach unseren Plänen der CO2-Ausstoß durch sparsamere Modelle von über 700 Tonnen im Jahr 2007 auf gut 400 Tonnen im Jahr 2012 und unter 300 Tonnen im Jahr 2020 reduziert werden.“

Barbara Göppel, Projektmanagerin Verkehr und Luftreinhaltung bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), erläutert: „Die hessische Umweltministerin Silke Lautenschläger liegt mit ihrem Dienstwagen mit einem CO2-Ausstoß von 224 Gramm pro Kilometer im hinteren Mittelfeld der Länderumweltminister. Angeführt wird die Liste von der GRÜNEN Umweltsenatorin Anja Hajduk aus Hamburg, deren Dienstwagen nur einen Ausstoß von 104 g CO2/km verursacht. Auch der Dienstwagen des GRÜNEN Umweltsenators aus Bremen, Reinhard Loske, der sich angesichts in Bremen vorhandener Produktionsstandorte für einen Wagen der Marke Mercedes entschieden hat, fährt ein sowohl mit Erdgas als auch mit Benzin zu betreibendes Auto, das zwar im Benzinbetrieb einen Ausstoß von  222 g CO2/km verursacht, im Erdgasbetrieb aber immerhin auf einen Wert von 168 g CO2/km kommt. Den Hauptanteil in den Landesregierungen und beim Bund bilden aber nach wie vor Dienstwagen, deren Klimagas-Emissionen den ursprünglich in der Selbstverpflichtung der Automobilindustrie bis 2008 versprochenen Zielwert von 140 g CO2/km um mehr als 50 Prozent übertreffen. Diese Pkw stufen wir von der DUH als ‚Klimakiller‘ ein.“ Das Beispiel der Hamburger Umweltsenatorin beweise jedoch, dass die Einhaltung eines künftigen Zielwerts von 120 g CO2/km, wie von den GRÜNEN vorgeschlagen, schon heute problemlos möglich sei, führt Göppel aus. „Wir begrüßen die Initiative der GRÜNEN, im gesamten Bereich der hessischen Landesverwaltung ab 2012 einen durchschnittlichen Grenzwert von 120 g CO2/km einzuhalten. Dies wäre ein wichtiger Schritt, damit die bundesdeutschen Autobauer ihr derzeit noch sehr überschaubares Angebot an weniger klimaschädlichen Modellen für den gehobenen Dienstwagenmarkt und große Firmenflotten kurzfristig erhöhen würden.“ Bei der Frage der Motorisierung des politischen Spitzenpersonals und der Landesverwaltung insgesamt gehe es nur vordergründig um Symbolik. Tatsächlich bestimme das Land mit seinem Vorbild sehr real mit darüber, welche Dienstwagen in Firmen aber auch welche Privat-Pkw morgen gekauft werden.

Weitere Energie- und CO2-Einsparungen wollen DIE GRÜNEN im Bereich der Elektrogeräte sowie eine Klimaschutzabgabe bei unvermeidbaren Flugreisen im Auftrag des Landes, der Landesregierung sowie der Landesverwaltung erreichen.

„Darüber hinaus wollen wir die Einrichtung eines Landeskatasters für zukunftsfähige Energien im Gesetz festschreiben. Dadurch soll dem Land, der Bevölkerung und möglichen Investoren ein Überblick über die technischen Potenziale von Wind, Sonne, Geothermie, Biomasse und Wasserkraft zur Stromerzeugung sowie von Energiespeichern gegeben werden“, so Hammann.

„Ein solches Kataster würde die Diskussion über den Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land erheblich versachlichen. Den Blockadepolitikern von CDU und FDP würde endlich schwarz auf weiß präsentiert, welche wirtschaftlichen und ökologischen Möglichkeiten in der Nutzung der erneuerbaren Energien in Hessen stecken“, erläutert Al-Wazir. „Dies ist nötig, damit Hessen in den Bundesländervergleichen zum Klimaschutz endlich wieder von einem der letzten Plätze zum ökologischen Musterland aufsteigen kann.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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