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24.06.2015

Vollzugsgesetze: Jungen Menschen ein Leben in Freiheit ermöglichen

GefängnisNach Ansicht der GRÜNEN wird mit der Aufnahme des Vollzugsziels Resozialisierung das richtige Ziel eines Gefängnisaufenthalts im Vollzugsgesetz verankert. Der Landtag hat in 1. Lesung über die Änderung des hessischen Vollzugsgesetzes beraten. „Resozialisierung ist der Leitgedanke in hessischen Vollzugsanstalten. Wir GRÜNE haben deshalb schon lange gefordert, Resozialisierung als Ziel und Aufgabe der Anstalten in die Vollzugsgesetze mit aufzunehmen. Es ist schließlich für die ganze Gesellschaft am besten, wenn ehemalige Straftäter nach einer Haftstrafe verantwortungsbewusste und rechtstreue Bürger werden und ihre kriminelle Karriere hinter sich lassen.“ Insbesondere beim Jugendstrafvollzuggesetz stehe weiterhin eindeutig der Erziehungsgedanke im Vordergrund. „Wir wollen jungen Menschen ein Leben in Freiheit und Verantwortung ermöglichen.“

Der schwarz-grüne Entwurf für die Vollzugsgesetze sieht darüber hinaus vor, die Hinweise des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aufzunehmen und das Höchstmaß des disziplinarischen Arrestes abzusenken. Außerdem wurde ein umfassendes Einsichtsrecht in alle vollzuglichen Akten bei Besuchen des Ausschusses vorgesehen. Aber auch das Thema Extremismus im Vollzug finde sich in den vorgelegten Gesetzentwürfen wieder, in dem Anregungen der hessischen NSU-Expertenkommission aufgenommen wurden. „Insgesamt liegen uns moderne Vollzugsgesetze vor und ich freue mich auf die weitere Beratung im Gesetzgebungsverfahren.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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