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19.02.2014

VGH zu Tempolimit 30 auf der B 252 - GRÜNE: Gutes Urteil für den Lärmschutz

Das Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel heute eine Berufung bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der B 252 bei Nacht abgewiesen hat. „Wir werten das Urteil als gutes Zeichen für den Lärmschutz. Verkehrslärm kann Lebensqualität und Gesundheit beeinträchtigen und verdient unsere volle Aufmerksamkeit. Deswegen haben wir mit der CDU im Koalitionsvertrag vereinbart, einen verkehrspolitischen Schwerpunkt in der Lärmvermeidung und -reduzierung zu setzen“, erklärt Karin Müller, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN.

Die Koalitionspartner haben außerdem verabredet, sich neben eigenen Anstrengungen auch auf der Bundesebene für mehr verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz einzusetzen.

Der Kläger hatte argumentiert, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h nur 0,5 Dezibel weniger Lärm ausmache. Deswegen hielt er die Geschwindigkeitsbegrenzung für nicht notwendig und setze sich gegen seinen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zur Wehr. Diese Klage wies der VGH zurück und ließ auch keine Revision zu mit der Begründung auch eine geringfügige Reduzierung des Lärms geboten sei.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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