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20.04.2016

Vergabegesetz – Gesetz in Hessen stärkt fairen Wettbewerb – Bund muss Finanzkontrolle Schwarzarbeit angemessen ausstatten

DIE GRÜNEN im Landtag sehen in dem vor gut einem Jahr in Kraft getretenen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz einen wichtigen Beitrag für bessere Arbeitsbedingungen und eine Stärkung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. „Das Hessische Tariftreue- und Vergabegesetz setzt auf den Vorbildcharakter der öffentlichen Hand“, erklärt Marcus Bocklet, arbeitspolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Mindest- oder Tariflohn ist das Mindeste bei öffentlicher Auftragsvergabe in Hessen, wer sich daran nicht hält, riskiert künftig komplett von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen zu werden.“

Die Kontrolle dieser Bestimmungen obliegt einer Bundesbehörde, erläutert Bocklet: „Egal ob öffentlicher oder privater Auftrag, es ist Aufgabe des Zolls, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, unter anderem des Mindestlohns, zu kontrollieren. Leider ist seit Einführung des Mindestlohns die Anzahl der Kontrollen drastisch gesunken. Für das Baugewerbe hat sie sich sogar halbiert. Dass erst im kommenden Jahr die 1600 zusätzlichen Stellen beim Zoll für die Kontrolle des Mindestlohns eingerichtet werden sollen, ist ein klares Versäumnis der Bundesregierung. Dass die SPD nun in Hessen nach eigenen Kontrollstrukturen ruft, um das Versagen unter anderem der SPD- Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zu heilen, ist scheinheilig. Der Bund muss seiner Verantwortung nachkommen und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die eine Arbeitseinheit des Zolls ist, personell und finanziell angemessen ausstatten. Dann klappt es auch mit den Kontrollen in Hessen.“

Wie eine Kleine Anfrage der GRÜNEN Bundestagsfraktion ergab, hat die beim Zoll für den Mindestlohn zuständige „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ 2015 nur noch halb so viele Kontrollen im Bauhauptgewerbe vorgenommen wie 2014. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung waren von den für 2015 vorgesehenen 6865 Planstellen rund 600 nicht besetzt. Die 1600 zusätzlichen Planstellen, die es zur Mindestlohn-Kontrolle geben soll, sollen erst in den Haushaltsjahren 2017 bis 2022 zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Kleine Anfrage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/075/1807525.pdf


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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