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24.06.2020

Verbesserungen für Geflüchtete und Kommunen: Novellierung des Landesaufnahmegesetzes

Taylan Burcu, Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Integration, Migration und Flüchtlingspolitik heute zu den Änderungen des Landesaufnahmegesetzes im Plenum:

„Die Novellierung des Landesaufnahmegesetzes bringt Verbesserungen mit sich, die Unterstützer*innen von Geflüchteten bereits seit langem fordern. Insbesondere die Verpflichtung der Kommunen, Regelungen zur Gebührenermäßigungen, sogenannte Härtefallregelungen in ihren kommunalen Gebührensatzungen einzuführen, ist richtig und wichtig. Denn in den einzelnen Fällen, in denen berufstätige Geflüchtete weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften leben bzw. leben müssen, können die erhobeneren Gebühren für die Unterbringung sehr hoch ausfallen. Durch die neue Härtefallregelung können diese Gebühren dann auf ein verhältnismäßiges Maß reduziert werden und Geflüchtete, die sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, werden dafür nicht mit unverhältnismäßig hohen Wohnkosten bestraft.“

 

Hintergrund:

Das Landesaufnahmegesetz regelt die Verpflichtung der Landkreise und Gemeinden zur Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. Das 2. Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes sieht unter anderem eine verpflichtende Härtefallregelung in den Gebührensatzungen der Kommunen vor. Außerdem wird die sogenannte große Pauschale, die die Kommunen pro Asylsuchenden erhalten, erhöht und die Auszahlung der sogenannten kleinen Pauschale, die die Kommunen pro anerkanntem Flüchtling bekommen, vereinfacht.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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