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17.06.2010

Untersuchungsausschuss Polizeichef-Affäre - CDU und FDP haben Interesse an Sachverhaltsaufklärung verloren und wollen Ausschussarbeit verzögern

„Die plötzliche Verweigerungshaltung von CDU und FDP, noch vor der Sommerpause Zeugen zu vernehmen und über Beweisanträge zu befinden, lässt sich nur damit begründen, dass man seit dem Parteitag und der zu erwartenden Inthronisierung eines neuen Ministerpräsidenten Anfang September mit allen Mitteln zu verhindern versucht, Minister Bouffier und Staatssekretär Rhein mit der Hypothek einer vom Untersuchungsausschuss beschlossenen Zeugengegenüberstellung zu belasten“, sagten heute die Obleute von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Untersuchungsausschuss  zur Polizeichefaffäre, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich.

In der heutigen Ausschuss-Sitzung hätten sich CDU und FDP außer Stande gesehen in den nächsten vier Tagen und den drei folgenden Plenartagen die erneute von SPD und GRÜNEN beantragte Vernehmung der Frauenbeauftragten des Innenministeriums vorzubereiten, in der es um die Frage gehen soll, ob sie bei ihrer Aussage bleibt, dass eine Referatsleiterin im Landespolizeipräsidium das gesamte Verfahren als rechtswidrig bezeichnet habe.

Außerdem seien die Regierungsfraktionen nach ihren eigenen Angaben auf einmal nicht in der Lage, binnen der nächsten sieben bis acht Tage zu klären, ob sie einer erneuten Vernehmung des Innenministers und des Staatssekretärs zustimmen können. Dies, obwohl das Protokoll der Vernehmung von Minister Bouffier seit heute ausgewertet werden könne und die Vernehmung von Staatssekretär Rhein bereits am 21.05.2010 stattgefunden habe.

Auf völliges Unverständnis stoße zudem, dass sich CDU und FDP nach wie vor weigerten, die Einholung eines Sachverständigengutachtens schon jetzt zu beschließen. Das juristische Gutachten solle darüber Auskunft geben, ob es nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 01.12.2008 überhaupt ein ordnungsgemäßes Verfahren zur Besetzung der Position des Präsidenten der Hessischen Bereitschaftspolizei gegeben habe. Dabei könne der Sachverständige schon jetzt aufgrund der Akten und der bisherigen Zeugenvernehmung mit der Arbeit beginnen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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