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18.01.2013

UNA Polizeichefaffäre – SPD und GRÜNE: Bouffier nahm Rechtsbruch für seinen persönlichen Favoriten wissentlich in Kauf

Frankfurt4, InnenpolitikDer Untersuchungsausschuss zur Polizeichefaffäre hat nach Ansicht der Obleute von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich, zweifelsfrei bestätigt, dass der damalige Innenminister Volker Bouffier „auf Biegen und Brechen seinen persönlichen Favoriten und politischen Freund Langecker zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei befördern wollte und dabei Rechtsverstöße wissentlich in Kauf genommen hat.“

Aus Sicht von Faeser und Frömmrich habe Innenminister Bouffier seit Herbst 2007 einzig das Ziel verfolgt, seinen Lieblingskandidaten durchzusetzen. „Herr Bouffier wusste, dass sein Tun rechtswidrig war. Einmal mehr ist nach dem Motto „Macht vor Recht“ vorgegangen. Gerade als für das Dienstrecht zuständiger Minister hätte er sich niemals auf dieses Niveau einer Vetternwirtschaft begeben dürfen.“

Als zentrale Ergebnisse des UNA sehen Faeser und Frömmrich die folgenden Punkte:

  • Der frühere Innenminister und heutige Ministerpräsident Bouffier habe sich über eineinhalb Jahre über tragende und verfassungsrechtliche Grundsätze des Beamtenrechts hinweggesetzt und diese in grob rechtswidriger Weise missachtet.
  • Bouffier habe im Frühjahr 2009 das Verfahren an sich gezogen, um die von ihm gewünschte Personalentscheidung endlich durchsetzen zu können. Dabei habe er den Rat der zuständigen Fachleute des Ministeriums und Verfahrensvorschriften ignoriert.
  • Er habe rechtswidriger Weise vollendete Tatsachen geschaffen und die Rechte des weiteren Bewerbers Ritter verletzt.
  • Schließlich habe der ehemalige Innenminister Bouffier gemeinsam mit dem damaligen Staatssekretär Rhein versucht, dieses rechtswidrige Vorgehen gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament zu verschleiern und zu vertuschen.

Faeser und Frümmrich erinnerten nochmals an die einzelnen Schritte des rechtswidrigen Besetzungsverfahrens. Bereits im Herbst 2007 habe Bouffier den Entschluss gefasst seinen Favoriten und Parteifreund Langecker zum Chef der Bereitschaftspolizei zu befördern. Nur die Bewerbung des Zeugen Ritter habe diese als Handstreich geplante Besetzung aufgehalten. So sah sich das Innenministerium im Dezember 2007 gezwungen, ein formelles Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

Dieses Auswahlverfahren habe dann zur Auswahl des Bewerbers Langecker geführt, ganz im Sinne des Ministers. Allerdings habe der Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Dezember 2008 die getroffene Personalauswahl wegen eines „schwerwiegende Auswahlfehlers“ und weil die zum Teil bessere Beurteilung des „unbeliebten“ Mitbewerbers Ritters nicht angemessen berücksichtigt wurde verworfen.

Gegen den Rat der Fachbeamten hätten Innenminister Bouffier und sein damaliger Staatsekretär Boris Rhein Anfang 2009 dann auf eine erneute Ausschreibung der Stelle verzichtet und stattdessen beschlossen, die Präsidentenstelle in einem internen personellen Auswahlverfahren – das diese Bezeichnung nicht verdiene –  und ohne Ausschreibung zu besetzen.

„Auf diese Weise hat Volker Bouffier letztlich seinen Favoriten in einer Nacht- und Nebelaktion befördert und den Mitbewerber anschließend rechtswidrig vor vollendete Tatsachen gestellt“, so Faeser und Frömmrich weiter.

Faeser und Frömmrich erinnerten auch an die Befassung des Staatsgerichtshofs mit dem Untersuchungsausschuss 18/2. Nichts habe den mangelnden Aufklärungswillen der Koalition und ihrer Bereitschaft zur Einschränkung von Minderheitenrechten so deutlich gemacht, wie die erfolgreiche Klage von SPD und Grünen vor dem Staatsgerichtshof. „Bei aller politischer Zurückhaltung, die das höchste Gericht übt: Es hat die Koalition eindeutig in ihre Schranken gewiesen. Das war ein großer Erfolg für SPD und Grüne.

Am Ende sind die Vorwürfe von Vetternwirtschaft und Rechtsbruch bestätigt. Der „Persil-Schein“ der Ausschussmehrheit verleugnet die Tatsachen und folgt  einzig der Logik, den Ministerpräsidenten vor der Wahrheit zu schützen“, so Faeser und Frömmrich. „Aber die Wahrheit passt sich zum Glück nicht der Beschlusslage von CDU und FDP an.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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