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12.03.2015

Untersuchungsausschuss 19/2 (NSU): Aufklären, bewerten und urteilen bleibt Handlungsmaxime

„Die Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben alle Schritte eingeleitet, um eine schnellstmögliche Aufklärung des schwerwiegenden Vorwurfs, der Verfassungsschutz habe vor dem Mord an Halit Yozgat Kenntnis gehabt, herbeizuführen. So haben wir im Untersuchungsausschuss (UNA) auf eine schnellstmögliche Zurverfügungstellung der Protokolle über die Telefonüberwachungsmaßnahme (TKÜ) gegen T. hingewirkt. Auch die schnellstmögliche Zurverfügungstellung der zugehörigen Tonbandmitschnitte wurde dem Ausschuss zugesagt. Für die heutige Sitzung des UNA schlagen wir die Beschlussfassung über unseren Beweisantrag vor, der es dem Ausschuss ermöglicht, den zuständigen Polizeibeamten zu befragen, warum er von der in Rede stehenden TKÜ-Maßnahme nur eine Zusammenfassung und kein Wortprotokoll erstellt hat. Des Weiteren bringen wir einen Beweisantrag ein, die Zeugen T. und H. zu dem in Rede stehenden zwischen Ihnen geführten Telefonat zu befragen. Weiterhin wurde auf unsere Initiative hin in Rücksichtnahme auf den dort geführten Prozess mit dem OLG München Kontakt aufgenommen, um diesen Themenkomplex vorziehen zu können. Zudem werden wir heute den Verfahrensantrag stellen, dass neben der Zurverfügungstellung der Tonbandmitschnitte ein Vorspielen des betreffenden Tonbandmitschnittes in einer der nächsten Sitzungen des Untersuchungsausschusses erfolgt. Der Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses und auch die im Raum stehenden Vorwürfe sind so ernst, dass der Ausschuss den aktuellen Vorgang komplett bewerten muss und in der öffentlichen Diskussion nicht weiter mit Fragmenten daraus operiert werden sollte“, erläuterten die Obleute der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Holger Bellino und Jürgen Frömmrich in Bezug auf die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses 19/2.

„Mit diesen Vorschlägen wollen wir einen weiteren an der Sache orientierten Weg für das gemeinsame Vorgehen aller Fraktionen aufzeigen. SPD, Linke und FDP müssen gegebenenfalls konkret benennen, wo sie noch weitere offene Fragen sehen, denn Teile ihrer Beweisanträge sind bereits durch die Zurverfügungstellung von Akten abgearbeitet. Wir appellieren daher noch einmal an die Oppositionsfraktionen, den mittlerweile beschrittenen Weg eines geordneten, strukturierten und effizienten Verfahrens zur Abarbeitung des umfassenden Untersuchungsauftrags nicht zu verlassen. Wie in jedem Untersuchungsausschuss, jedoch bei diesem in besonderem Maße, muss der Grundsatz gelten: Erst aufklären, dann bewerten und dann erst urteilen. Dies ist kein Untersuchungsausschuss wie jeder andere und eignet sich daher nicht für parteipolitische Inszenierungen“, so Bellino und Frömmrich abschließend.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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