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12.06.2012

Untersuchungsausschuss Steuerfahnderaffäre - SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Steuerfahnder wurden unangemessen behandelt und gemobbt

Als ein Ergebnis des Untersuchungsausschusses 18/1 zur „Zwangspensionierung von Steuerfahndern“ sehen die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vorwürfe bestätigt, dass die vier betroffenen Steuerfahnder unangemessen behandelt und gemobbt wurden. Das in Ruhestandsversetzungsverfahren sei nicht rechtmäßig. Die faktische Nichtbefassung von Ministerpräsident Koch (CDU) und Finanzminister Weimar (CDU) mit an sie gerichteten Briefen stelle sich als Verletzung der Fürsorgepflicht dar, die der Eskalation des Konflikts massiv Vorschub geleistet habe, so die Obleute von SPD und GRÜNEN im Untersuchungsausschuss, Norbert Schmitt und Frank Kaufmann. Diese Ergebnisse machen SPD und GRÜNE in ihren vom Mehrheitsbericht abweichenden Berichten deutlich.

„Die betroffenen ehemaligen Steuerfahnder wurden in der Folge ihrer kritischen Haltung gegenüber ihrer Amtsleitung gezielt aus der Steuerfahndung entfernt. Sie wurden faktisch strafversetzt“, sagte  Norbert Schmitt bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von SPD und  GRÜNE am Dienstag in Wiesbaden. In unmittelbarem Zusammenhang mit den Maßnahmen stehe ein  Vermerk des damaligen Amtsvorstehers, in dem dieser an die Oberfinanzdirektion geschrieben habe, „die Verwaltung muss daher in der Personalangelegenheit Schmenger … eine Lösung finden, die … mir den Rücken stärkt. Außerdem sollten die von einer zu findenden Lösung ausgehenden Signale im Bereich der Fahnder/innen nicht unterschätzt werden“. „Dieses Schreiben ist das Schlüsseldokument. Damit werden die Motivation und das Ziel des Vorgehens gegen Schmenger, aber auch gegen die andern Betroffenen deutlich. Die Behandlung der kritischen Steuerfahnder sollte Signalwirkung haben“, so Schmitt.

Als es Hinweise auf psychosomatische Erkrankungen gab, sei nicht auf die klaren Hinweise des Betriebsarztes eingegangen worden, der Arbeitsplatzkonflikte als Ursachen für diese Krankheiten ausgemacht habe, und der Versuch unternommen, diese zu lösen. Stattdessen seien Pensionierungsverfahren eingeleitet und hochumstrittene nervenärztliche Fachgutachten eingeholt worden.

Die beiden Landtagsfraktionen fordern als Konsequenz aus den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses, dass Inruhestandsetzungsverfahren auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. Danach soll die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit in Zukunft durch die Verwaltung und nicht durch Gutachter getroffen werden. Zudem sei bei Begutachtungen zur Dienstunfähigkeit ein Vier-Augen-Prinzip einzuführen. Ferner sei dafür zu sorgen, dass die zuständige Behörde über ausreichend Personalausstattung  und geeignete Qualitätskontrollen verfügt. Im Regelfall solle bei Beamtinnen und  Beamten unter 60 Jahren eine Versetzung in den Ruhestand auf Lebenszeit ausgeschlossen werden. Durch regelmäßige Nachuntersuchungen sei zu überprüfen, ob die Dienstunfähigkeit fortbestehe.

„Dringend brauchen wir eine bessere Unternehmenskultur in der Finanzverwaltung und die Prinzipien der Personalführung müssen überarbeitet werden“, fordert  Frank Kaufmann. „Führungskräfte müssen in ihrer Konfliktlösungskompetenz besonders geschult werden. Die Einführung von Qualitätsgruppen soll dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und die Qualität der Verwaltung zu steigern und die Arbeitsmotivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen. Zudem schlagen wir vor, eine unabhängige Beschwerdeinstanz, einen Ombudsmann- oder frau, zu schaffen“, so der Grünen-Politiker „Wir erwarten, dass diese Vorschläge von der Verwaltung endlich auch umgesetzt werden. Die Vorschläge, die es nach dem ersten Untersuchungsausschuss 16/1 zum Bankenverfahren fraktionsübergreifend  gab, nämlich die Personalführung in der Finanzverwaltung  zu verbessern,  wurden leider in den Wind geschrieben.“

Abweichender Abschlussbericht


Herausgeber: Pressestelle der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag
Pressesprecher/in: Katja Apelt / Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden