Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben von Innenminister Bouffier am Dienstag die unverzügliche Herausgabe aller Akten zur Polizeichef-Affäre an den Untersuchungsausschuss verlangt.
„Durch die Zeugenvernehmung vom Freitag haben wir nachgewiesen, dass Minister Bouffier drei Anläufe unternommen hat, um seinen CDU-Parteispezi Langecker zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei zu befördern. Den allerersten Versuch aus dem Jahr 2007 hatte Innenminister Bouffier bislang verheimlicht. Und auch die dazugehörigen Akten, vor allem die damals erstellte Kabinettvorlage, wurden dem Untersuchungsausschuss nicht vorgelegt“, kritisierten die Obleute von SPD und Grünen, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich. Wahrscheinlich habe der Minister gehofft, er könne diesen bislang unbekannten Versuch verheimlichen.
Der Innenminister habe damit auch einen Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses nicht befolgt. „Nicht Herr Bouffier entscheidet, welche Akten der Ausschuss bekommt, sondern er hat Beweisbeschlüssen zu folgen, so einfach ist die Sache“, so die Obleute. Angesichts der fehlenden Akten sei die Vollständigkeitserklärung des Innenministers „schlicht falsch“. „Offensichtlich ist dem Minister der Beweis unangenehm, dass er stets nur das Ziel hatte, seinen Parteifreund Langecker zu befördern.“
Die Zeugenvernehmungen vom Freitag hätten bereits erwiesen, dass Minister Bouffier auch im ersten Anlauf die Vorschriften missachtet habe. So sollte die Stelle nicht nur ohne Ausschreibung besetzt werden, sondern auch ohne vorher das zwingend notwendige Einverständnis der Frauenbeauftragten einzuholen. „Hier wurde gemauschelt und getrickst“, so das Fazit von Faeser und Frömmrich.
Auch die von der Staatskanzlei übersandten Akten seien nicht vollständig, monierten die Abgeordneten. „Die Beantwortung des Schreibens von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.03.2010 durch Staatsminister Grüttner sowie die diesem Vorgang zugrunde liegenden Vorarbeiten und Entscheidungen müssten bei ordnungsgemäßer Aktenführung vorhanden sein, fehlen aber in den uns vorgelegten Unterlagen. Auch die Vollständigkeitserklärung der Staatskanzlei ist mithin falsch.“ Es sei schon eine besondere Dreistigkeit, wenn der Regierungssprecher angesichts immer noch fehlender Akten die Kritik der Opposition als „unhörig“ verurteile. „Ungehörig ist es, dem Untersuchungsausschuss Akten vorzuenthalten.“
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Pressestelle der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Pressesprecher/in: Frank Steibli / Elke Cezanne
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