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25.04.2012

Untersuchungsausschuss „Polizeichefaffäre“ - SPD und GRÜNE: Gutachten stellt massive Rechtsverstöße fest

Die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und  SPD sehen sich durch das Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Matthias Pechstein in ihrer Einschätzung der rechtswidrigen Besetzung des Präsidenten der Bereitschaftspolizei bestätigt. „Der vom Ausschuss beauftragte renommierte Prof. Dr. Pechstein attestiere dem unterlegenen Bewerber Ritter in seinen verfassungsrechtlichen Rechten verletzt worden zu sein“, sagten die innenpolitische Sprecher der beiden Fraktionen, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich am Mittwoch in Wiesbaden.

„Der heutige Ministerpräsident Volker Bouffier, der als ehemaliger Innenminister das Auswahlverfahren leitete, ist für dieses offensichtlich rechtswidrige Besetzungsverfahren verantwortlich. Wenn man sorgfältig gearbeitet hätte, hätte man ein rechtsfehlerfreies Verfahren durchführen können“, so Nancy Faeser. „Bouffier wollte ganz offensichtlich einen Parteifreund möglichst schnell zum Chef der Bereitschaftspolizei machen“, so Frömmrich. Dies zeige sich deutlich im Rechtsgutachten von Prof. Pechstein, der Experte auf dem Gebiet des Beamtenrechts und Professor an der Europa-Universität-Viadrina in Frankfurt (Oder) ist. Dieser führe in seinem Gutachten aus: „Die vielfältigen Verfahrensfehler sind vermutlich zu einem guten Teil der weitgehend ausgeschalteten hausinternen rechtlichen Beratung geschuldet.“

Ebenso sei das Rechtsgutachten zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass durch die Gespräche mit dem damaligen Staatssekretär Rhein und dem Bewerber Ritter das Auswahlverfahren keineswegs  beendet worden sei und Ritter sich als Bewerber  in einem laufenden Verfahren befunden habe. Die von Ministerpräsident Bouffier und Innenminister Rhein gestrickte Legende eines Rechtsschutzversäumnisses des unterlegenen Bewerbers Ritter sei damit ebenfalls in sich zusammengebrochen.

Prof. Pechstein stellt in seinem Gutachten insgesamt eine Fülle von Fehlern bei der Besetzung der Stelle des Präsidenten der Bereitschaftspolizei fest. Der unterlegene Bewerber Ritter sei in seinem verfassungsmäßigen Recht nach Artikel 33 Absatz 2 GG– der  gleichberechtigte Zugang zum öffenlichen Amte – sowie dem in Artikel 19 Abs. 4 GG verbürgte Recht den Klageweg zu beschreiten – abgeschnitten worden.


Herausgeber: Pressestelle der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag
Pressesprecher/in: Katja Apelt / Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden

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