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25.01.2011

Untersuchungsausschuss Polizeichef-Affäre - SPD und GRÜNE: Aufklärungsarbeit ist noch längst nicht abgeschlossen

Die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP dazu auf, die Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss zur Polizeichef-Affäre nicht wie angekündigt in der bisher für den 26. Januar angesetzten Sitzung zu schließen, sondern die Sitzung auf einen späteren Termin zu verschieben. SPD und GRÜNE behalten sich vor, die Fortsetzung des Untersuchungsausschusses gegebenenfalls beim Staatsgerichtshof durchzusetzen. „Es liegt nicht in unserem Interesse und sollte auch nicht in Ihrem Interesse liegen, die Klärung einer Verletzung von Beweiserhebungsrechten der Minderheit durch verfahrensrechtliche Mehrheitsentscheidungen zu verdrängen und so eine politische Auseinandersetzung auf die Ebene des Hessischen Verfassungsgerichtes zu verlagern“, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der Fraktionsvorsitzenden Thorsten Schäfer-Gümbel und Tarek Al-Wazir an die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP. Aber die Aufklärungsarbeit der Opposition im Untersuchungsausschuss würde derzeit durch CDU und FDP massiv behindert.

Der Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit dem Vorwurf, der damalige Innenminister Bouffier (CDU) habe in einem unzureichenden Auswahlverfahren seinem Parteifreund Langecker zum Amt des Chefs der Bereitschaftspolizei verholfen. „Anstatt offengelegten Ungereimtheiten nachzugehen, wollen CDU und FDP den Untersuchungsausschuss jetzt beenden. Das ist ein durchsichtiger Versuch, Aufklärung zu verhindern“, kritisieren Schäfer-Gümbel und Al-Wazir.

In der Sitzung vom 18. Januar wurde mit Mehrheitsbeschluss der Stimmen von CDU und FDP der gemeinsame Beweisantrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN zur erneuten Befragung des Zeugen Ritter, einem Mitbewerber, abgelehnt. Darüber hinaus wurde die von den Fraktionen von SPD und GRÜNEN ebenfalls beantragte Vereidigung zweier Zeuginnen, deren Aussagen sich eindeutig widersprachen, ebenso von der Mehrheit abgelehnt wie die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Vorgehen des Innenministeriums und der Berücksichtigung von Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs. SPD und GRÜNE verweisen darauf, dass es die damaligen Oppositionsabgeordneten Bouffier (CDU) und Hahn (FDP) waren, die im Zuge des so genannten „Hoppe-Hoppe-Reiter-Ausschusses“ die Vereidigung eines Zeugen durch eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs erstritten. „Der Staatsgerichtshof hat 1998 dezidiert entschieden, dass die Minderheit das Recht hat, einen Zeugen zu vereidigen. Über dieses von CDU und FDP erstrittene Urteil wollen sich die heutigen Vertreter von CDU und FDP im Polizeichef-Untersuchungsausschuss einfach hinwegsetzen“, kritisieren Schäfer-Gümbel und Al-Wazir.

Den Antrag den Untersuchungsausschuss so lange auszusetzen, bis nach entsprechender Prüfung entschieden sei, wie in dieser Angelegenheit weiter vorgegangen werden solle, lehnten CDU und FDP ebenfalls ab. Außerdem beantragte der Abgeordnete Greilich (FDP) in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 26. Januar 2011 die Arbeit des Untersuchungsausschusses abzuschließen.

SPD und GRÜNE sehen in diesem Vorgehen eine Beschneidung ihrer demokratischen Rechte: Es bestünden ernsthafte Zweifel daran, dass die Ankündigung des Ministerpräsidenten, einen neuen Stil einkehren zu lassen, ernst gemeint war. Schäfer-Gümbel und Al-Wazir weisen darauf hin, dass die umfangreichen Minderheitenrechte in Untersuchungsausschüssen nicht nur dann gelten würden, wenn CDU und FDP die Mehrheit hätten, sondern auch in späteren Zeiten. „Uns bleibt zu hoffen, dass die Ankündigung eines neuen Stils kein Lippenbekenntnis war und wir hoffen weiterhin auf die Verschiebung der nächsten Sitzung des Untersuchungsausschusses.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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