Die GRÜNEN im Hessischen Landtag begrüßen die Entscheidung des Innenministers, den rechtsextremistischen Verein „Sturm 18 e.V.“ zu verbieten. „Das Innenministerium ist nach eingehender und sorgfältiger Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen eines Vereinsverbotes vorliegen. Die Entscheidung zeigt: Hessen wird Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit nicht dulden. Wir gehen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen eine Ideologie des Hasses und der Menschenfeindlichkeit vor. Dazu gehört auch das scharfe Schwert eines Vereinsverbotes“, so Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag.
„Wenn Rechtsextremisten sich unter dem Denkmantel des Vereinsrechts zusammenschließen, um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu gefährden, können wir nicht tatenlos zusehen“, so Frömmrich. „Der Name ,Sturm 18‘ ist nicht zufällig gewählt worden: Im Zahlencode der Neonazis stehen die Ziffern für Buchstaben, in diesem Fall die Initialen Adolf Hitlers. Auch die bei Durchsuchungen gefundenen Gegenstände zeigen den verfassungsfeindlichen Charakter dieser Vereinigung. So wurden PCs und Handys sichergestellt, die nationalsozialistische Musik, Bilder und Texte enthalten. Dass auch Waffen gefunden wurden, belegt die Gefährlichkeit der Gruppierung zusätzlich. Vor diesem Hintergrund erscheint das Verbot als das gebotene und einzig richtige Mittel“, so Frömmrich.
Sorgen bereiten den GRÜNEN auch die jüngsten verbalen Entgleisungen einiger Politiker im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation, die den Rahmen eines konstruktiven und sachli-chen politischen Diskurses sprengen. „Wenn beispielsweise in den sozialen Netzen gegen Ausländer und Flüchtlinge gehetzt wird, wenn Mitarbeiter der Behörden und Politiker bedroht und verunglimpft werden, ist das nicht hinnehmbar“, erklärt Frömmrich. „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Wer jedoch Hass sät und kaum oder gar nicht verhohlen zu Gewalt aufruft, überschreitet die Grenzen dieses Rechts und bewegt sich im strafrechtlichen Bereich. Für fremdenfeindliche Hetze und erst recht für Übergriffe darf es keine Toleranz geben.“
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