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01.06.2010

Steuerfahnder-UNA kann Zeugenvernehmung beginnen SPD und Grüne sehen verfassungsmäßig garantierte Rechte durch CDU und FDP verletzt

Der Untersuchungsausschuss zur Steuerfahnder-Affäre hat gestern einen Beweisantrag von SPD und Grünen gebilligt. Demzufolge sollen die betroffenen ehemaligen Steuerfahnder des Finanzamtes Frankfurt am Main V als Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages geladen werden. „Es wird Zeit, dass wir aus dem Munde der Betroffenen über die ihnen widerfahrenen Repressionen in der Finanzverwaltung bis hin zur Zwangspensionierung unterrichtet werden“, so der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Marius Weiß, und der Obmann der GRÜNEN im Untersuchungsausschuss, Frank Kaufmann.

Im Bezug auf die Rechtmäßigkeit eines von CDU und FDP vorgelegten Beweisantrages hätten SPD und GRÜNE jedoch starke Bedenken. CDU und FDP wollten mit Hilfe dieses Beweisantrags die Aktivitäten von Landtagsabgeordneten durchleuchten. Die Opposition von SPD und GRÜNEN sehe sich durch dieses Ansinnen in ihren verfassungsmäßig garantierten Rechten  verletzt. „Hier wird versucht, den Charakter des Untersuchungsausschusses von einem Kontrollinstrument gegenüber der  Landesregierung in ein Kontrollorgan der Regierungsmehrheit gegenüber der Opposition umzumünzen“, so Marius Weiß und Frank Kaufmann. Sie kündigten eine erneute Prüfung der Rechtmäßigkeit des bislang noch nicht beschlossenen Beweisantrages der Regierungsfraktionen an.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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