Inhalt

14.06.2010

Steuerfahnder-Mobbing - SPD und GRÜNE widersprechen Ausschussvorsitzendem

Im Gegensatz zu der heutigen Darstellung des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Steuerfahnder-Mobbing (UNA 18/1), Leif Blum (FDP), weisen die beiden Obleute von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Norbert Schmitt und Frank Kaufmann, darauf hin, dass sie ihre Klagepunkte in mehreren Ausschusssitzungen sehr wohl benannt hätten. Blum hatte heute in einer Pressekonferenz SPD und GRÜNEN vorgeworfen, ihre Klagegründe nicht benennen zu können.

Im Einzelnen geht es darum: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei es unzulässig, wenn eine Mehrheit das Recht der Minderheit auf Bestimmung des Gegenstandes eines Untersuchungsausschusses dadurch unterlaufen will, dass Erweiterungen vorgenommen werden, die ganz  andere Zielsetzungen haben. „Genau dies geschieht mit dem Beschluss der Mehrheit, organisatorische Maßnahmen der Finanzverwaltung nochmals prüfen zu wollen, obwohl bereits der Untersuchungsausschuss UNA 18/1 dies abschließend vorgenommen hat. Ebenso kommt es überhaupt nicht darauf an, ob die zwangsweise in den Ruhestand versetzten Steuerfahnder nun Spitzenbeamte oder durchschnittliche Beamte waren – eine unrechtmäßige Behandlung wäre in keinem Fall gerechtfertigt“, erläutert Kaufmann. Schmitt weist ergänzend auf den weiteren rechtswidrigen Beschluss der Mehrheit hin, Kontakte zwischen Abgeordneten und betroffenen Steuerfahndern ebenfalls zum Gegenstand der Untersuchung zu machen. „Hier tut sich eine weitere Missachtung der Verfassung auf, die wir nicht hinnehmen wollen.“

Ein Blick in die jüngsten Protokolle der Sitzung hätte auch der Ausschussmehrheit zeigen können, dass SPD und GRÜNE mehrfach ihre Rechtsauffassung im Einzelnen nachvollziehbar  und begründet vorgetragen haben. Darüber war auch stets angekündigt worden, Klage zu erheben, falls man sich nicht noch über den Inhalt der Beweisbeschlüsse verständigen könnte. Norbert Schmitt erläutert: „Die Klage wurde klar benannt, es ist selbstverständlich, dass ihre Ausformulierung etwas Zeit braucht. Die Klageschrift wird derzeit von unserem Prozessbevollmächtigten, Prof. Wieland erstellt und alsbald eingereicht.“

Zu den unstrittigen Teilen des Einsetzungsbeschlusses könne die Beweisaufnahme beginnen. „Im Mittelpunkt steht der Vorwurf des Mobbings. Dieser Sachverhalt kann durch Zeugenvernehmungen aufgeklärt werden, ohne die Befassung des Staatsgerichtshofs mit der Klage von SPD und GRÜNEN abzuwarten“, so die Abgeordneten.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.de