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10.12.2009

Steuerfahnder-Affäre: Gutachter handelte mit Vorsatz - GRÜNE fordern unabhängige Untersuchungskommission

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert Finanzminister Weimar (CDU) auf, im Zusammenhang mit den vier in den Ruhestand versetzten Steuerfahndern eine unabhängige Untersuchungskommission einzusetzen. Diese Kommission soll die Umstände klären, unter denen die Gutachten gegen die Steuerfahnder entstanden sind. Heute wurde die schriftliche Begründung des Urteils des Berufsgerichts für Heilberufe bekannt. Die Frankfurter Rundschau berichtet in ihrer heutigen Ausgabe „Die Verletzung des fachlichen Standards bei der Erstellung der ‚Nervenärztlichen Gutachten‘ erfolgte nach Überzeugung des Gerichts vorsätzlich“.

„Es ist ein ungeheuerlicher Vorwurf, dass das Gericht Vorsatz bei dem Gutachter sieht. Dies darf nicht ungeklärt bleiben, es stellen sich vielmehr etliche Fragen. So muss aufgeklärt werden, warum das Gutachten so ausfiel wie es ausfiel. Es muss geklärt werden, warum der Gutachter vorsätzlich, also mit Absicht handelte. Es muss die Frage beantwortet werden, ob es Erwartungshaltungen eines Dritten dazu gab, oder ob das Gutachtensergebnis gar veranlasst wurde“, fragt der haushaltspolitische Sprecher der GRÜNEN, Frank Kaufmann. „Wenn er sich nichts zu schulden hat kommen lassen, müsste Finanzminister Weimar selbst das größte Interesse daran haben, diese Vorgänge lückenlos aufzuklären“.

DIE GRÜNEN verweisen auf die von Weimar im letzten Haushaltsausschuss signalisierte Bereitschaft, sich auch um die Personalführungsstrukturen in der Finanzverwaltung zu kümmern. „Nach dieser Urteilsbegründung ist es höchste Zeit hier tätig zu werden.“


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