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09.03.2010

Spezi-Personalpolitik des Innenministers gegen Recht und Gesetz - GRÜNE: Mangelndes Unrechtsbewusstsein Bouffiers

„Mangelndes Unrechtsbewusstsein“ wirft der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, Innenminister Bouffier (CDU) nach der Besetzung der Stelle des Leiters der Bereitschaftspolizei vor. „Die Personalpolitik nach Gutsherrenart des Innenministers geht jetzt sogar so weit, dass für die Landesregierung, bei der Beförderung von Beamten die persönliche oder parteipolitische Freundschaft offensichtlich mehr zählt als Entscheidungen des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts“, kommentiert Jürgen Frömmrich die Debatte um die Beförderung des Bouffier Spezis Hans Langecker zum Chef der Hessischen Bereitschaftspolizei.

Als „skandalös“ bezeichnet der Innenpolitiker die Aussagen von Bouffier in der gestrigen Hessenschau. Bouffier hatte auf die Frage zur Gerichtsentscheidung geantwortet, es habe unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben. „Gerichtsentscheidungen sind nicht  nette Hinweise für die Handlungen von Landesregierungen, VGH Entscheidungen sind bindend und die Regierung hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Es ist schon dreist, dass der Innenminister kein Unrechtsbewusstsein hat und erklärt er würde immer wieder so handeln. Gerade der oberste Dienstherr der hessischen Polizei sollte einen anderen Umgang mit Recht und Gesetz an den Tag legen. Jeder Streifenpolizist soll Recht und Gesetz Geltung verschaffen, der hessische Innenminister ist aber offensichtlich der Auffassung, dass für ihn Entscheidungen von Gerichten nicht gelten.“

Wie die Frankfurter Neue Presse (FNP) in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete hatte Bouffier bei der Besetzung des Präsidentenamts der Bereitschaftspolizei geschlampt. Das Auswahlverfahren sei mit ‚groben Mängeln behaftet‚ gewesen, hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) geurteilt und dem Minister untersagt, die Stelle mit seinem Wunschkandidaten Langecker zu besetzen. Der VGH verlangte ein neues Auswahlverfahren, das nie stattfand.

„Es schlägt geradezu dem Fass den Boden aus, dass sich der Verfassungsminister über eine unanfechtbare Gerichtsentscheidung des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts hinwegsetzt und seinen Spezi Langecker zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei befördert. Das hat schon feudale Züge und erinnert eher an Ludwig den XIV als an einen Verfassungsminister des Bundeslandes Hessen im 21 Jahrhundert.“


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