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04.12.2012

SPD und GRÜNE sehen weiterhin Widersprüche und Unklarheiten bei NSU-Mordermittlungen in Hessen – Berichtsantrag soll aufklären

Hessisches landesmuseum kassel, Kultur, KulturpolitikMit einem 35 Fragen umfassenden Berichtsantrag wollen die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Licht in das Dunkel um die spezifischen hessischen Umstände der Ermittlungen im Fall des ermordeten Kassler Halit Yozgat  bringen. In dem heute bei einer Pressekonferenz vorgestellten Antrag fordern sie Innenminister Rhein (CDU) auf, im Innenausschuss des Landtags über alle Widersprüchlichkeiten und Behinderungen im Rahmen der hessischen Ermittlungen, aber auch hinsichtlich der parlamentarischen Kontrolle aufzuklären.  Vom 9. September 2000 bis zum 6. April 2006 wurden zehn Menschen offenbar von NSU-Rechtsterroristen kaltblütig ermordet. Unter anderem im Rahmen des überparteilich agierenden Untersuchungsausschusses des Bundestages wurde in diesem Zusammenhang der Vorwurf erhoben, der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Bouffier (CDU) habe nicht alles unternommen, um zu einer umfassenden Aufklärung dieser Morde beizutragen. „Dieser Vorwurf ist unerträglich und muss ausgeräumt werden. Durch den Auftritt des heutigen Ministerpräsidenten Bouffier vor dem Berliner Untersuchungsausschuss zu den NSU-Morden wurden die zentralen Fragen nicht beantwortet, vielmehr ergaben sich neue Ungereimtheiten“, sagte die innenpolitischen  Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, am Dienstag in Wiesbaden.

„Wir wollen wissen, seit wann dem damaligen Innenminister Bouffier die Tatortanwesenheit eines Verfassungsschützers bekannt war. Wieso hat die Parlamentarische Kontrollkommission, die PKV, davon erst aus der Presse erfahren? Wieso hat Bouffier der PKV damals nur gesagt, der Verfassungsschützer T. sei unschuldig und das Kontrollgremium nicht gleichzeitig über die noch bei der Staatsanwaltschaft bestehenden Bedenken und deren Restverdacht in Kenntnis gesetzt? Und warum wurde der Innenausschuss nicht über das Schreiben der Staatsanwaltschaft informiert?“, so Faeser.

Gerade auch das Versagen des Verfassungsschutzes und dessen mangelnde Kooperationsbereitschaft gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft, ja sogar gegenüber anderen Bundesländern, sei nicht nachvollziehbar.

Auch unser Thema der Woche im Kanal GRÜNE Hessen (KGH):
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„Es ist nicht zu verstehen, was den damaligen Innenminister Bouffier bewogen haben könnte, die von den Ermittlungsbehörden beantragten Vernehmungen der V-Leute des Verfassungsschutzes zu verbieten, nicht einmal eine beschränkte Aussagegenehmigung zu erteilen und so gegen das Aufklärungsinteresse des Staates in dieser Serienmordermittlung zu entscheiden: In diesem Zusammenhang interessiert uns auch, ob und  warum der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz damals die Zusammenarbeit mit der Polizei ablehnte“, erklärt Jürgen Frömmrich. „Wie konnte Bouffier dauerhaft die Augen vor dem ausländerfeindlichen Charakter der Taten verschließen und warum ermittelte die hessische Polizei nicht in diese Richtung?“

Es gebe sehr viele offene Fragen und Ungereimtheiten in Bezug auf die hessischen Aufklärungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Mord an Halit Yozgat. Es müssten nun endlich alle Fakten auf den Tisch gelegt werden, so die beiden Innenpolitiker.

Berichtsantrag


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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