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09.06.2010

SPD und GRÜNE: Bouffier konnte zweites Auswahlverfahren nicht belegen

Auch in seiner heutigen Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss zur Polizeichef-Affäre konnte Innenminister Bouffier (CDU) nicht belegen, dass es ein zweites Auswahlverfahren für die Besetzung des Chefpostens der Bereitschaftspolizei gegeben habe. Dieses Fazit ziehen die Obleute von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich, nach der Aussage des Ministers.

„Zwar versuchte Bouffier mit vielen Umschreibungen und merkwürdigen Erinnerungslücken Nebel zu werfen und vom eigentlichen Kern der Vorwürfe abzulenken. Fakt ist, dass es keine Dokumente gibt und er nicht belegen konnte, dass es ein zweites Auswahlverfahren gab. So gab es noch nicht einmal Bemühungen, die vom Verwaltungsgerichtshof Kassel geforderten Beurteilungen der Bewerber doch noch zu bekommen. Die Aussage Bouffiers, der Kandidat Ritter habe seine Bewerbung nicht aufrecht erhalten, bleibt eine reine Behauptung und als Kronzeuge wurde Staatssekretär Rhein angeführt. Da steht allerdings Aussage gegen Aussage. Auch der Umstand, dass dem Verwaltungsgericht Wiesbaden auf seine Anfrage noch nicht einmal eine Antwort gegeben wurde, und das Land Hessen die Kosten des Rechtsstreits zahlen musste, zeigt, dass das Verfahren nicht rechtens war.“

Für SPD und GRÜNE bleibt es nach den bisherigen Zeugenaussagen dabei, dass es entgegen des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs kein zweites Auswahlverfahren gab. „Minister Bouffier wollte von Anfang an seinen Parteifreund durchsetzen. Und da schreckte er auch vor einem Rechtsbruch nicht zurück“, so Frömmrich und Faeser.


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