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29.03.2019

Schwangerschaftskonfliktberatung: Belästigung ratsuchender Frauen muss rechtssicher verhindert werden

Die GRÜNEN im Landtag teilen das Ziel, schwangeren Frauen den diskriminierungsfreien Zugang zu Beratung und Hilfe zu ermöglichen und dafür Demonstrationen im Nahbereich der Beratungsstellen möglichst mit Schutzzonen zu unterbinden. „Es ist ein unerträglicher Zustand, wenn Frauen in Not auf der Suche nach Rat und Hilfe demütigenden Belästigungen ausgesetzt sind – das muss aufhören“, kommentiert Silvia Brünnel, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den heute von der Fraktion der Linken vorgelegten Gesetzentwurf. „Allerdings handelt es sich hier um einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit, der rechtlich sehr sauber geregelt sein muss, um vor Gericht Bestand zu haben. Wir haben große Zweifel, ob der Schnellschuss der Linken das leistet. Ein Gesetz, das bei der ersten Klage selbst ernannter Lebensschützer gerichtlich einkassiert würde, nutzt aber den betroffenen Frauen nichts. Wir brauchen eine rechtsstaatlich saubere Lösung, die dann auch vor Gericht Bestand hat“

„Der Gesetzentwurf der Linken versucht, die Schutzzone über ein Landesgesetz zu regeln, welches das Schwangerschaftskonfliktgesetz ergänzt“, erläutert Brünnel. „Dabei handelt es sich aber um die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Wir haben daher erhebliche Bedenken, dass dieses Gesetz verfassungsgemäß wäre. Wir haben uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner vorgenommen, ein Versammlungsfreiheitsgesetz für Hessen zu erarbeiten. In diesem Rahmen wollen wir auch nach einer gerichtsfesten Lösung für Schutzzonen suchen.“

Brünnel weist darauf hin, dass die örtlichen Versammlungsbehörden bereits jetzt Auflagen für Kundgebungen erlassen können. „Die Ordnungsdezernate können zum Beispiel das aktive Ansprechen im Umfeld von Beratungsstellen untersagen oder die Dauer einer so genannten Mahnwache beschränken. Sie können auch von Anmeldern verlangen, dass die Demonstration an einem anderen als dem gewünschten Ort stattfindet, wenn das Persönlichkeitsrecht Dritter – in diesem Fall also der ratsuchenden Frauen – bedroht ist. Sie müssen dabei die Verhältnismäßigkeit wahren, denn die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Das gilt aber genau deshalb auch für ein Landesgesetz – ein Grund mehr, eine sorgfältige Lösung zu finden.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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