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03.07.2019

Aufhebung des Urteils gegen Frauenärztin Hänel: Ein Etappensieg auf dem Weg zu einem umfassenden Informationsrecht für Schwangere

Die GRÜNEN im Hessischen Landtag begrüßen die Aufhebung des Urteils gegen Kristina Hänel durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. „Eine ungewollte Schwangerschaft ist eine besonders schwierige Situation für jede Frau, in der sie nicht alleine gelassen werden darf. Es ist daher entscheidend, dass ungewollt Schwangere sich schnell und unkompliziert über die Möglichkeit eines Abbruchs und anderer Alternativen informieren können und dass Ihnen engagierte Ärztinnen und Ärzte beistehen. Für eine selbstbestimmte und sorgfältig abgewogene Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch sind sachliche Informationen notwendig“, erläutert Silvia Brünnel, Sprecherin für Frauen bei der GRÜNEN Landtagsfraktion. „Dazu gehört es, dass Schwangere sich auf den Seiten von Ärztinnen und Ärzten informieren können. Ein Hinweis auf die Möglichkeit eines Abbruches auf einer Website kann unserer Auffassung nach keine Werbung sein.“

Die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel war 2017 wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vom Amtsgericht Gießen zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Auf ihrer Homepage informiert sie über die Möglichkeit, dort einen Abbruch vorzunehmen. Ihre erste Revision vor dem Landgericht Gießen scheiterte. Im März dieses Jahres hat der Bundestag den umstrittenen Paragraphen 219a reformiert und geregelt, unter welchen Umstände eine Information über Schwangerschaftsabbrüche in einer Praxis rechtmäßig ist. Weil die neue Rechtslage zu einer günstigeren Bewertung für Kristina Hänel führen könnte, hat das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil jetzt aufgehoben und den Fall ans Landgericht Gießen zurück verwiesen.

„Ich freue mich über die Aufhebung des Urteils gegen Kristina Hänel und den Etappensieg für mehr Informationsfreiheit für ungewollt Schwangere“, so Brünnel weiter. „Ich hoffe natürlich, dass das Landgericht Gießen aufgrund der neuen Rechtslage zu einem anderen Urteil kommen wird. Sollte die neue Regelung keinen diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen sicher stellen, hat Kristina Hänel bereits angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Auch wir werden uns weiterhin für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Beratung und Informationen für ungewollt Schwangere einsetzen!“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

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