Inhalt

02.04.2019

Schwangerschaftskonfliktberatung: Belästigung ratsuchender Frauen muss rechtssicher verhindert werden

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist es ein unerträglicher Zustand, wenn schwangere Frauen auf der Suche nach Rat und Hilfe demütigenden Belästigungen ausgesetzt sind. „Deshalb müssen wir einen unbedrängten, diskriminierungsfreien und unbeeinflussten Zugang zu den Beratungsstellen ermöglichen. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die Demonstrationen von Abtreibungsgegnern und -gegnerinnen im Nahbereich von Beratungsstellen unterbindet“, erklärt Silvia Brünnel, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der Plenardebatte zum Gesetzentwurf der Linken. „Ein Gesetz, das bei der ersten Klage selbst ernannter Lebensschützer gerichtlich einkassiert würde, würde aber niemandem nutzen. Wir brauchen eine rechtsstaatlich saubere Lösung.“

„Das Bundesgesetz sieht für schwangere Frauen in Konfliktsituationen eine unbürokratische und ergebnisoffene Beratung vor“, erläutert Brünnel. „Die Beratungsstellen erfüllen also eine gesetzliche Aufgabe. Es kann nicht sein, dass radikale Abtreibungsgegner und -gegnerinnen ihre Arbeit behindern und Frauen, die über einen Abbruch nachdenken, drangsalieren. Der Weg zu einem Beratungsgespräch darf nicht zu einem Spießrutenlauf für ratsuchende Frauen werden. Zudem betrifft diese Belästigung auch werdende Eltern, Schwangere, die anonym bleiben wollen, Frauen, die sich für eine vertrauliche Geburt entschieden haben, und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen. Auch ihre Rechte müssen geschützt werden.“

„Deshalb brauchen wir eine gerichtsfeste Lösung, die die Beratungsstellen ebenso schützt wie Kliniken und die Praxen von Ärztinnen und Ärzten. Derzeit haben wir beim Gesetzentwurf der Fraktion der Linken erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Zum einen, weil er möglicherweise in Bundeskompetenzen eingreift, zum anderen, weil er die genaue Begrenzung der Schutzzone den Ordnungsbehörden überlassen will. Wir GRÜNE haben uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner vorgenommen, ein Versammlungsfreiheitsgesetz für Hessen zu erarbeiten. In diesem Rahmen wollen wir nach einer Lösung suchen, die gerichtsfest eine Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechte der Frauen einerseits und der Versammlungs- und Meinungsfreiheit andererseits vornimmt. Wir sind auch für andere Lösungen offen, wenn sie juristisch tragfähig sind – das ist der Entwurf der Linken unserer Ansicht nach nicht.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

Zum Thema