Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigt an, den von der SPD vorgelegten Gesetzentwurf zum Verkaufverbot von Alkohol zwischen 22 und 5 Uhr genau zu prüfen. Es sei die Frage zu klären, ob ein Verbot des Nachtverkaufs tatsächlich ein wirksamer Schritt hin zum Gesundheitsschutz von Jugendlichen bedeuten könne.
„Wir werden mit großem Interesse die Anhörung abwarten. Um einem Abgleiten junger Menschen in einen riskanten Alkoholkonsum entgegen zu wirken, muss das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol geschärft werden. Dabei sind nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen Werbeverbote ein wirksamer Schritt. Ebenso ist die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, das die Abgabe von Alkohol an Jugendliche und Kinder untersagt, zu beachten“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche.
DIE GRÜNEN unterstreichen, dass das Problem des exzessiven Alkoholkonsums bei Jugendlichen ernster genommen werden muss. Nach Informationen der hessischen Landesstelle für Suchtfragen hat jeder fünfte hessische Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren bei mindestens einer Gelegenheit fünf oder mehr Gläser Alkohol getrunken. Erschreckend sei, dass der Trend zum so genannten „Koma-Saufen“ weiterhin ungebrochen sei.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag