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26.03.2014

Pressekonferenz: Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

Nordhessen, Kommunalpolitik, KommunenAlexander Bauer und Eva Goldbach: „Künftig bessere energiewirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten hessischer Kommunen und verstärkter Breitbandausbau“ – „Insbesondere kleinere Kommunen im ländlichen Bereich erhalten bessere Rahmenbedingungen, ohne dass der Subsidiaritätsgrundsatz aufgegeben wird“

„Durch die Novellierung des § 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die wirtschaftliche Betätigung hessischer Kommunen künftig leichter werden. Insbesondere in den Bereichen Energie und Breitbandversorgung werden den Kommunen erweiterte Möglichkeiten für ihre Vorhaben zur Verfügung stehen. In beiden Aufgabenbereichen kommt der Betätigung der Kommunen große Bedeutung zu, um auf die Herausforderungen der Energiewende und die Erfordernisse modernster Kommunikationsmittel besser zu reagieren“, sagte der Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Bauer, heute im Hessischen Landtag.

„Wir haben den Wunsch der Kommunen aufgegriffen, die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und kommunalen Unternehmen in den Bereichen Energie und Breitband besser zu ermöglichen. Die Kommunen sind unverzichtbare Akteure beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, um die Ziele des hessischen Energiegipfels umzusetzen. Diese Änderung der Gemeindeordnung ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Hessen“, sagte die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Eva Goldbach. „Von den Einnahmen sollen neben den Kommunen auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren. Deshalb werden die Kommunen im Gesetzentwurf aufgefordert, die Einwohner wirtschaftlich zu beteiligen.“

Bisher sei die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen nur dann zulässig, wenn der zugrundeliegende Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt werden konnte. Durch die Änderung des § 121 HGO werde jetzt die energiewirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten hessischer Kommunen entscheidend erweitert. Auf dem Gebiet der Erzeugung, Speicherung und Einspeisung erneuerbarer Energien sowie der Verteilung von elektrischer und thermischer Energie bis zum Hausanschluss werde eine verstärkte wirtschaftliche Betätigung ermöglicht werden, wenn die Betätigung innerhalb des Gemeindegebietes oder im regionalen Umfeld in den Formen interkommunaler Zusammenarbeit erfolgt. Durch die nun vorliegenden Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung werde im Übrigen auch eine weitgehende Gleichstellung mit bestandsgeschützter Betätigung, die bisher ebenfalls keiner Restriktion unterlag, erfolgen.

Die wirtschaftliche Betätigung müsse auch künftig dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit unterworfen sein. Der CDU-Politiker ergänzt: „Nach wie vor halten wir am Subsidiaritätsprinzip fest. Die vorgesehene energiewirtschaftliche Betätigung und der Breitbandausbau stellen Ausnahmen dar. Auch künftig müssen Kommunen grundsätzlich vor wirtschaftlichen Risiken bewahrt und die Privatwirtschaft vor einer Beeinträchtigung ihrer berechtigten Interessen geschützt werden. Kommunen müssen ihre Entscheidung über eine wirtschaftliche Betätigung auf der Grundlage einer Markterkundung treffen, die umfassend über die Chancen und Risiken der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung und über deren zu erwartenden Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft unterrichtet.“

Goldbach verweist darauf, dass die Änderung des § 121 HGO auch den Zugang zu schnellem Internet verbessern werde: „Künftig werden die Breitbandaktivitäten der hessischen Kommunen in den Ausnahmekatalog der Hessischen Gemeindeordnung aufgenommen, so dass bisherige Beschränkungen entfallen. Dies ist von zentraler Bedeutung für eine moderne Informationsgesellschaft und notwendiger Bestandteil der allgemeinen Daseinsvorsorge. Die flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Breitbandzugängen ist im 21. Jahrhundert ein wichtiges Element zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Stärke unseres Landes.“

„Gerade in einem Flächenland wie Hessen entscheidet sich die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land auch an der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit. Deshalb ist der Ausbau der Breitbandinfrastruktur, insbesondere im ländlichen Bereich, zu beschleunigen. Der digitalen Spaltung zwischen den Ballungszentren und dem ländlichen Raum wirken wir durch unseren Gesetzentwurf entgegen“, ergänzt Bauer.

Gesetzentwurf


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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