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12.05.2010

Polizeichef-Affäre - Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich: Innenminister Bouffiers Legenden wie ein Kartenhaus zusammengefallen

Die nach Bekanntwerden der Polizeichef-Affäre vom Innenminister nachträglich konstruierte Legende vom angeblich neuen Auswahlverfahren bei der Besetzung des Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums ist nach Ansicht der Obleute von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich, heute „wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen“. „Minister Bouffier und sein Staatssekretär sind schwer belastet – sie sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, den Hessischen Landtag und die Öffentlichkeit belogen zu haben. Der Vorwurf des kaltblütigen Rechtsbruchs hat weitere Bestätigung gefunden.“ Dieses Fazit zogen die Abgeordneten nach der Vernehmung von Polizeivizepräsident Wolfram Ritter am Mittwoch in Wiesbaden.

Schon vor der Ausschreibung der Stelle im Dezember 2007 habe Minister Bouffier Herrn Ritter mitgeteilt, dass er dessen Mitbewerber Langecker „vorne sehe“. „Dies ist – nachdem vergangene Woche festgestellt wurde, dass bereits im November 2007 der Entwurf einer entsprechenden Kabinettvorlage gefertigt wurde – der zweite Beleg dafür, dass Minister Bouffier von Anfang an auf seinen Parteifreund Langecker festgelegt war. Und diese Vorfestlegung zeigt, dass eine objektive Bewertung von Eignung, Befähigung und Leistung nie beabsichtigt war.“

Der Zeuge habe schlüssig und nachvollziehbar von den Gesprächen mit Innenminister Bouffier und Staatssekretär Rhein berichtet. Demnach habe Ritter niemals seine Bewerbung zurückgezogen, niemals erklärt, auf Rechtsmittel zu verzichten und sei niemals über das angebliche zweite Auswahlverfahren informiert worden. „Dann haben Bouffier und Rhein im Innenausschuss eindeutig die Unwahrheit gesagt“, so Faeser und Frömmrich.

Schließlich habe Minister Bouffier den Landtag offenbar auch über den wahren Verlauf des Gesprächs mit Herrn Ritter am 7. Juli 2009 falsch informiert. Er habe – so Ritter – diesem nicht mitgeteilt, dass er wenige Minuten zuvor Herrn Langecker ernannt hatte. „Zur Schäbigkeit einer Farce von Auswahlverfahren kommt auch noch die Schäbigkeit, dem Mitbewerber den Rechtsschutz zu versagen und ihn darüber zu täuschen.“


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