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24.06.2015

Öffnung der Ehe: Schutz für alle, die den Mut und die Liebe aufbringen, sich zu binden

Die Position der GRÜNEN zur Ehe für alle ist klipp und klar: „Wir waren es, die vor fast auf den Tag genau 25 Jahren das erste Mal im Bundestag beantragt haben, die Ehe für Homosexuelle zu öffnen – weil wir alle rechtlichen Schlechterstellungen gleichgeschlechtlicher Paare abschaffen wollen und dies der einfachste Weg wäre. Der Landesvorstand der hessischen GRÜNEN hat die Bundesregierung am 9. Juni ebenfalls nochmals aufgefordert, die bestehenden Benachteiligungen zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung im gesamten Bundesrecht herzustellen“, erklärt Kai Klose, lesben- und schwulenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion. „Ehe und Familie genießen besonderen staatlichen Schutz. Aber dieser Schutz sollte für alle gelten, die den Mut und die Liebe aufbringen, sich zu binden und ihre Kinder begleiten zu wollen. Niemand verliert seine Rechte, wenn andere diese Rechte auch erhalten.“

Nachdem in Hessen während der letzten Jahre leider in Sachen rechtlicher Gleichstellung von Lesben und Schwulen nur Bundesverfassungsgerichtsurteile nachvollzogen wurden, habe die neue Landesregierung es aus seinem Dornröschenschlaf geweckt. Dazu Klose: „Bereits im Koalitionsvertrag haben wir konkrete Maßnahmen vereinbart: beispielsweise den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt, die Einrichtung einer hessischen Antidiskriminierungsstelle und die Stärkung der Antidiskriminierungsprojekte (SchLAu) an den Schulen. Das und noch mehr haben wir uns vorgenommen und arbeiten jetzt an der Umsetzung.“

In den bundespolitischen Fragen, die nach den Urteilen des Bundesverfassungserichts noch offen sind – also die Öffnung der Rechtsinstitution Ehe und das uneingeschränkte Adoptionsrecht – bestehen zwischen den Koalitionspartnern CDU und GRÜNE im Landtag unterschiedliche Auffassungen. „Daraus machen wir kein Geheimnis, wir verbrämen auch nichts. Wir können das nur feststellen und weiter damit arbeiten.“ Hessen hat sich daher im Bundesrat enthalten, wie es für solche Fälle im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Das Gleiche gelte für die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. „Und das Gleiche galt übrigens 2013, als die FDP in Hessen noch Regierungspartei war und sich Hessen ebenfalls enthielt. Hier gilt Gustav Heinemanns Satz: ‚Wer auf andere mit dem ausgestreck­ten Zeigefinger zeigt, der deutet mit drei Fingern seiner Hand auf sich selbst.‘“

Beschluss des Landesvorstands der GRÜNEN: Ehe für alle – vollständige Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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