Die GRÜNEN im Landtag unterstützen den Vorstoß der hessischen Landesregierung im Bundesrat, so genannte Konversionstherapien zu verbieten. „Wer Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität für krank erklärt, vergeht sich gegen den Kern des Grundgesetzes“, erklärt Felix Martin, queerpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Vielmehr sind es homo-, bi- und transfeindliche Haltungen, die Menschen krank machen. Wir freuen uns deshalb sehr über den Kabinettsbeschluss der Landesregierung für den Antrag, mit dem wir ein wichtiges Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag angehen. Gemeinsam mit Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein soll der Antrag am 12. April in den Bundesrat eingebracht werden.“
„Medizinische und psychologische Fachverbände sind sich einig, dass die Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Ursachen für psychische und physische Erkrankungen sein können“, erläutert Martin. „So genannte Therapien, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu verändern, sind gesundheitsgefährdend. Deshalb ist es richtig, ja sogar überfällig, sie zu verbieten. Wir werben stattdessen für die Akzeptanz von Vielfalt und für Wertschätzung im gesellschaftlichen Miteinander.“
Hintergrund: Es gibt nach wie vor Personen und Organisationen, die verbreiten, Homo- oder Bisexualität seien Erkrankungen oder psychische Störungen und könnten „geheilt“ oder gezielt verändert werden. Dies kann bewirken, dass vor allem junge Menschen in der Phase ihrer Identitätsfindung ihre sexuelle Identität mit einer behandlungsbedürftigen Krankheit gleichsetzen. Das kann zur Ablehnung der eigenen sexuellen Identität führen und schwerwiegende psychische Belastungen (Depressionen, Angsterkrankungen, erhöhtes Suizidrisiko) nach sich ziehen. „Behandlungen“ der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität verletzen das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Hier kommt dem Staat ein Schutzauftrag zu.
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