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09.02.2017

NSU-Untersuchungsausschuss: Fragen zum Entscheidungsprozess in Sachen Sperrerklärung

Die GRÜNEN im Landtag erwarten von der morgigen Sitzung des Untersuchungsausschusses des Landtages zum Kasseler NSU-Mord weitere Erkenntnisse über das Zustandekommen der Sperrerklärung zur Vernehmung der vom damaligen hessischen Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas T. geführten V-Leute. „Wir hören einen Zeugen, der damals beim Verfassungsschutz arbeitete, und zwei Zeugen aus dem damaligen Innenministerium“, erläutert Jürgen Frömmrich, Ausschuss-Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Der damalige stellvertretende Direktor des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) hat 2006 eine Stellungnahme dazu angefertigt, welche Bedeutung die von T. geführten Quellen in der islamistischen Szene für die Arbeit des LfV hatten. Dazu wollen wir ihn befragen. Außerdem war er im LfV mit dem Disziplinarverfahren gegen T. befasst.“

Wie der LfV-Beamte nahmen auch die beiden weiteren Zeugen 2006 an einer Besprechung im Innenministerium teil, bei der es um die Erteilung der Aussagegenehmigungen ging. „Die damalige Leiterin des Büros des Innenministers und der damalige Pressesprecher des Innenministers, der heutige Regierungssprecher und Staatssekretär Michael Bußer, sollen ebenfalls berichten, was sie vom Entscheidungsprozess mitbekommen haben. Dessen Ergebnis war die Entscheidung, die von T. geführten Quellen nicht durch die Polizei vernehmen zu lassen.“

Frühere Zeugen hatten ausgeführt, dass es dabei stets um die als wichtig eingeschätzten Quellen im islamistischen Spektrum gegangen sei. Der im rechten Milieu eingesetzte V-Mann Benjamin G. (Deckname ,Gemüse‘) sei nicht so bedeutend gewesen, dass man seine Vernehmung hätte verweigern müssen. „Nach bisherigen Erkenntnissen bestand die Staatsanwaltschaft aber auf einer Gleichbehandlung der Quellen. Uns interessiert, ob im Innenministerium erwogen wurde, zwischen der Schutzwürdigkeit der Quellen zu differenzieren. Aus heutiger Sicht wäre es wünschenswert gewesen, Benjamin G. wäre vernommen worden, auch wenn sich den bisherigen Aussagen zufolge die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens von der Vernehmung zum Zeitpunkt der Gespräche keine Erkenntnisse mehr erwartete, die zu einer Konkretisierung des Tatverdachts gegen T. hätten führen können.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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