Als „Beitrag zur Versachlichung der Debatte“ haben die GRÜNEN den Beitrag des hessischen CDU-Fraktionsvorsitzenden Michael Boddenberg zur Arbeit der Geheimdienste in der Frankfurter Neuen Presse (FNP) gewürdigt. „Uns GRÜNEN sind in unserem Blick sowohl auf ausländische Geheimdienste wie die NSA als auch auf den Verfassungsschutz in Deutschland und Hessen klare rechtsstaatliche Regeln besonders wichtig“, erklärt der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich. „So wichtig ihre Arbeit insbesondere in der Abwehr gegen Extremisten und Terroristen ist, so notwendig ist es auch, dass sie sich an die deutschen Gesetze halten, die Bürgerrechte wahren und sich der Kontrolle durch die Parlamente unterwerfen. Nur so kann der Rechtsstaat funktionieren.“
„Das grundsätzlich legitime Interesse von Staaten, sich Informationen zu verschaffen, muss Grenzen haben“, sagt Frömmrich. „Nicht umsonst gehört die Spionageabwehr zu den Aufgaben der deutschen Geheimdienste. Verbündete Staaten dürfen hier keine Sonderrechte genießen. Notfalls ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, das Wort von Bundeskanzlerin Angela Merkel durchzusetzen: ,Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht‘.“
„Geheimdienste genießen besondere Rechte, damit sie ihrer Aufgabe nachkommen können. Die Begründung dafür liegt in ihrer Arbeit für den Schutz des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger. Wenn Geheimdienste gegen genau die Rechtsgüter verstoßen, die sie schützen sollen, haben sie ihre Sonderrechte verwirkt. Um diese schwierige Balance zu gewährleisten, unterstehen die Dienste in Deutschland der Kontrolle durch die Parlamente, also durch die gewählten Volksvertreter.“
Weil sie diese Kontrolle stärken wollen, haben GRÜNE und CDU in Hessen Vorschläge für gesetzliche Neuregelungen des Verfassungsschutzes vorgelegt. Dazu Frömmrich: „Die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes hat bereits begonnen. Wichtige Bestandteile sind eine standardisierte und transparente Regelung beim Einsatz von V-Leuten und eine wirkungsvolle demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes. Weiterreichende Informationspflichten gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission sollen die Kontrollrechte der Abgeordneten stärken.“
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