Nach Ansicht der Obleute von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich, war das gesamte Verfahren zur Besetzung des Präsidenten der Bereitschaftspolizei von „Anfang an darauf gepolt, den Parteifreund von Innenminister Bouffier Hans Langecker zu ernennen.“ Dieses Fazit zogen die Abgeordneten nach der ersten Vernehmung im Polizeichef-UNA am heutigen Freitag.
Durch Aktenvorhalte gegenüber dem Zeugen Polizeipräsident Hefner sei heute bekannt geworden, dass es bereits im November 2007 eine Kabinettsvorlage zur Ernennung von Herrn Langecker gegeben habe, die offensichtlich ohne Ausschreibung erstellt worden sei. „Herr Bouffier wollte seinen persönlichen Favoriten ernennen und ist nur durch die Androhung einer Konkurrentenklage davon abgehalten worden“, so Faeser. „Vor dem ersten und dem angeblichen zweiten Auswahlverfahren gab es also schon ein ’nulltes Verfahren‘, das das vom Minister offenbar gewünschte Ergebnis bringen sollte. Insgesamt gab es also drei Anläufe, dies zu erreichen.“
Die Zeugenvernehmung habe auch ergeben, dass die Vorgabe des Verwaltungsgerichtshofes, die Beurteilungslücken der Bewerber Langecker und Ritter zu schließen, nicht einmal versucht worden sei. Stattdessen sei zunächst versucht worden, die Ausschreibung an das Profil von Herrn Langecker anzupassen, um in einem neuen Auswahlverfahren diesen Kandidaten durchzusetzen. „Offensichtlich hat Herr Langecker auch intensiv versucht, auf dieses Stellenprofil Einfluss zu nehmen“, sagte Frömmrich. Da helfe es auch nichts, wenn Herr Langecker eine vertrauliche Email an Herrn Hefner mit dem Satz „diese Email existiert nicht“ beschließe.
Der „9. Stock“ – die Ministerebene im Innenministerium – führe offensichtlich eine „Schattenexistenz“, denn die dort getroffenen Entscheidungen seien weder dokumentiert noch auf andere Weise nachvollziehbar. „Bei vielen Fragen zur Beteiligung von Minister Bouffier und Staatssekretär Rhein verließ den Zeugen das ansonsten gute Erinnerungsvermögen. Weder vermochte er zu sagen, wer die Anweisung gegeben hat, auf eine erneute Ausschreibung zu verzichten noch wer das beschleunigte Verfahren zur Aushändigung der Ernennungsurkunde für Herrn Langecker betrieben hat“, kritisierten die Obleute von SPD und Grünen.
In den Akten für den Untersuchungsausschuss zur Polizeichef-Affäre finde sich –außer den nachträglich angefertigten Schriftstücken – kein einziger Beleg für die Durchführung eines zweiten Auswahlverfahrens, welches der Verwaltungsgerichtshof Hessen vom Innenminister für die Besetzung der Stelle des Präsidenten der Bereitschaftspolizei verlangt hatte. „Und der damalige Vizepräsident des Landespolizeipräsidiums Günter Hefner, ist in seiner Vernehmung heute jede schlüssige Begründung dafür schuldig geblieben, warum das angebliche zweite Auswahlverfahren in keiner Weise belegt ist. Deshalb bleiben wir bei unserer Einschätzung, dass es kein Auswahlverfahren gab, sondern Minister Bouffier rechtswidrig die Stelle mit einem Parteifreund besetzt hat“, sagten Faeser und Frömmrich.
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