„Noch im Mai dieses Jahres haben wir das 60 jährige Grundgesetz gemeinsam gefeiert. Gemeinsam haben wir immer wieder betont, wie umsichtig und weitsichtig die Väter und Mütter des Grundgesetzes waren. Das Grundgesetzt gilt, ohne Wenn und Aber und für alle in diesem Land lebende Menschen. Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht in unserem Land und damit geschützt. Sie schützt nicht nur die private Ausübung der Religion, sondern auch die Religions- und Glaubensgemeinschaften als Ganzes. Die ungestörte Religionsausübung bedeutet auch, dies in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten zu tun. Sie lässt damit ein Verbot der Sichtbarkeit religiöser Versammlungsräume nicht zu“, so die integrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mürvet Öztürk, in der heutigen Aktuellen Stunde zur Unvereinbarkeit eines Minarett-Verbots mit dem Grundgesetz.
„Dass Moscheen in Deutschland gebaut werden dürfen, ist also unbestritten. Man kann höchstens um die Frage des Wie und Wo streiten. Wir haben Verständnis dafür, wenn von der muslimischen Bevölkerung Hessens der Standort von Moscheen in Hinterhöfen, Industrie- oder Gewerbegebieten als unwürdig empfunden wird und sie repräsentative Moscheen in den Stadtzentren bauen wollen. Möchte man die Fragen des Wie erörtern, dann sind Fragen wie. z.B. nach dem städtebaulichen Einklang mit der Nachbarschaft, der Größe der Moschee und der Architektur durchaus legitim. Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen darf und soll stattfinden, doch Ziel sollte es sein, zu einer einvernehmlichen Lösung aller Beteiligten zu kommen.“
„Der Streit darum, wie eine Moschee gebaut werden soll, ist für ein gutes Miteinander sinnvoll, solange die zugrundeliegende Freiheit der Religionsausübung respektiert wird. Denn zur liberalen Demokratie zählt eben nicht nur das Mehrheitsprinzip, sondern auch die Rechtsstaatlichkeit. Besorgte Bürger gilt es, zu informieren und ihre Sorgen zu entschärfen. Erfahrungen um Moscheebaukonflikte in Deutschland wie z.B. in Hausen haben gezeigt, dass friedlich ausgetragene Konflikte eine Gesellschaft bereichern und den bewussten Umgang mit Demokratie stärken.“
„Es darf nicht vergessen werden, dass die elementare Voraussetzung, um einen Konflikt friedlich auszutragen zu können, der Bereitschaft zum Dialog ist. Dazu bedarf es der Begegnung zwischen den Menschen. Ein gutes Beispiel, wie Begegnung stattfinden kann ist der Rat der Religionen in Frankfurt. In diesem Rat haben sich verschiedene Religions- und Glaubensgemeinschaften in Frankfurt zusammengefunden, die regelmäßig tagen und im Gespräch sind. So ein Modell wäre für die Kommunen ratsam, die multireligiös sind.“
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