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05.12.2017

Gutachten zum Islamischen Religionsunterricht und DITIB

Mit den von der Landesregierung in Auftrag gegeben Gutachten wurde aktuell diskutierten Fragen in Bezug auf den vom Land Hessen in Kooperation mit DITIB Hessen durchgeführten Islamischen Religionsunterricht (IRU) nachgegangen. „Die Gutachten haben einerseits ergeben, dass es keine konkreten Beanstandungen am vom Bediensteten des Landes gehaltenen IRU gibt“, erläutert Mathias Wagner, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Gleichzeitig bestehen aber zu klärende Fragen in Bezug auf die Unabhängigkeit von DITIB Hessen vom DITIB Bundesverband, der türkischen Religionsbehörde Diyanet und damit der türkischen Regierung.“

„Auf Grundlage dieser Gutachten sollen jetzt folgende Konsequenzen gezogen werden: Erstens geht der IRU an den bestehenden Standorten vorerst weiter“, so Wagner weiter. „Zweitens muss DITIB Hessen für eine weitere Fortsetzung des IRU bis Ende 2018 einige Auflagen erfüllen, um die Unabhängigkeit von der türkischen Regierung zu untermauern. Drittens ist in jeden Fall gewährleistet, dass es weiterhin ein Unterrichtsangebot für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens geben wird.“

„Wir sind besorgt und wachsam angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Türkei und der damit verbundenen Zweifel in Bezug auf die Unabhängigkeit von DITIB. Wir leisten aber auch keinen anlasslosen Verdächtigungen in Bezug auf den in Hessen von Landesbediensteten gehaltenen islamischen Religionsunterricht Vorschub, sondern schauen genau hin, was tatsächlich im Unterricht passiert. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass es in jedem Fall in Hessen dauerhaft einen islamischen Religionsunterricht oder einen islamkundlichen Unterricht gibt.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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