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22.07.2015

Ministerbezüge-Gesetz: Karenzzeit soll Interessenskonflikte verhindern

Die GRÜNE Landtagsfraktion freut sich über den Beschluss der Landesregierung, Nebeneinkünfte von Ministerinnen, Ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären künftig zu veröffentlichen. Außerdem wird in Hessen eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten eingeführt. „Das sind aus unserer Sicht wichtige Schritte, um möglichen Interessenskonflikten zu begegnen“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN. Die Karenzzeit beim Wechsel in die Privatwirtschaft wird im neuen Ministerbezüge-Gesetz geregelt.

Die Karenzzeit von bis zu 18 Monaten solle verhindern, dass Interessenkonflikte auftreten. „Falls ein Interessenkonflikt festgestellt wird, kann die Aufnahme einer neuen Tätigkeit untersagt werden. Mit der neuen Regelung wird bereits der bloße Anschein vermieden, dass Regierungsmitglieder während ihrer Zugehörigkeit zur Landesregierung nicht unbefangen gearbeitet hätten.“ Hessen ist damit das erste Flächenland, das eine derartige Regelung in das Ministerbezüge-Gesetz aufnimmt.

„Eine Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte schafft mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger. Viele Nebentätigkeiten stehen unmittelbar im Zusammenhang mit dem Hauptamt und werden deshalb von Staatssekretären und Ministern ausgeübt – auch das wird mit der Veröffentlichung deutlich und nachvollziehbar.“ Ab einer Summe von 6.135,50 Euro im Jahr bestehe eine Abführungspflicht an die Landeskasse.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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