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06.10.2009

Lautes Spielen nicht mehr verbieten- In Hessen regeln, was man in Hessen regeln kann

„Wir wollen gesetzlich regeln, dass Kinderlachen und temperamentvolles Spielen in Zukunft nicht mehr rechtlich verboten werden kann. Bisher kann Kinderlärm wie Gewerbelärm behandeltwerden. Das wollen wir ändern: Kindergärten sind keine Schreinereien und Kinder sind keine Kreissägen“, so der Abgeordnete Marcus Bocklet.

Es kann nicht sein, dass immer nur in Sonntagsreden mehr Kinderfreundlichkeit verlangt wird, wenn es darauf ankommt, aber nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden“, unterstreicht der familienpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion bei der heutigen Debatte im Landtag zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Fraktion. „Wir wollen eine klare Vorfahrt für Kinderlachen – und dies in einer Landesregelung.“

DIE GRÜNEN sehen ganz klar die Möglichkeit zu einer solchen landesrechtlichen Regelung. Die CDU/FDP Fraktionen lassen aber offen, ob für sie eine Bundesratsinitiative ausreichend ist. „Dieses mutlose Verhalten führt zu keiner raschen Lösung, die dringend nötig wäre. Das Land kann selbst handeln. Seit der Änderung des Grundgesetzes sind die Länder für die Regelung von verhaltensbezogenem Lärm zuständig und können deshalb die Äußerungen von Kindern privilegieren. Das Bundesland Berlin hat das bereits so gemacht. Wenn der Spruch ‚Kinderlärm ist Zukunftsmusik‘ tatsächlich in der Wirklichkeit Bestand haben soll, dann ist es an der Zeit, unseren Gesetzentwurf umzusetzen“, fordert Marcus Bocklet.

CDU und FDP haben wohlwollende Prüfung zugesagt. Jetzt kommt es darauf an, dass beide Parteien im Land Hessen die Regelungskompetenzen tatsächlich wahrnehmen, statt nach Berlin zu verweisen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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