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11.03.2010

Anhörung zeigt: Landesgesetz zu Kinderlärm sinnvoll und notwendig

Nach Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  hat die heutige Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit des Landtages bestätigt, dass ein eigenes Landesgesetz zur Regelung des Kinderlärms sinnvoll und notwendig ist.

„Wir haben einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem konkret geregelt wird, wie künftig verhindert werden kann, dass Anwohner gegen Kindergärten und Spielplätze klagen. Wir wollen und können nicht auf eine eventuelle Entscheidung einer Bundesregierung, die bislang untätig ist, warten“, weist Marcus Bocklet, kinderpolitischer Sprecher der Fraktion, auf die Notwendigkeit eines hessischen Gesetzes hin.

„Es war uns klar, dass es zwei Rechtsauffassungen zu der Frage der Zuständigkeiten gibt. Aber niemand kann ernsthaft leugnen, dass ein eigenes hessisches Gesetz ein wichtiges Signal an die Justiz wäre. Auch Berlin und Hamburg haben aus gutem Grund eigene Landesregelungen. Warum sollen wir warten, bis der Bundestag vielleicht irgendwann ein Gesetz verabschieden könnte?“

Auch die Entscheidung des Bundesrates zum Thema Kinderlärm vom vergangenen Freitag sei keine Hilfe gewesen. „Der Bundesrat hat sich nur dazu durchringen können, die Bundesregierung ‚zu unterstützen…ob und wie das Bundesrecht verbessert werden‘ könne. Das ist mehr als armselig und motiviert uns eine hessische Lösung voran zu treiben“, kommentiert Marcus Bocklet.


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