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02.04.2009

Kommunales Wahlrecht für Nicht- EU-Bürgerinnen und -Bürger

Die integrationspolitsche Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur heutigen Debatte eines kommunalen Wahlrechtes für Drittstaatenangehörige:

„Es wird Zeit für neue Töne in Hessen, alle Jahre wieder predigen wir als GRÜNE, wie ernst gemeinte Integration funktionieren und die parlamentarische Demokratie durch die aktive Teilhabe von Migrantinnen und Migranten gestärkt werden kann. Doch bisher fehlte jegliche Einsicht bei den vergangenen und anscheinend auch bei der jetzigen Landesregierung.“

Wir GRÜNE haben bereits vor 30 Jahren, also seit unserem Bestehen, die demokratische Mitbestimmung derjenigen, die dauerhaft in Deutschland leben, gefordert. Der aktuelle Stand der Integrationsdebatte hat uns Recht gegeben. Heute sind sich im Grunde alle Parteien einig, dass Integration nicht im luftleeren Raum stattfindet, sondern vor Ort in den Kommunen. Es ist doch mittlerweile peinlich, dass über diese Forderungen, die in 10 anderen europäischen Ländern bereits gängige Praxis ist, in Deutschland, einem Gründungsland Europas, immer noch gestritten wird.

Zum kommunalen Ausländerwahlrecht haben wir GRÜNE mehrere parlamentarische Initiativen eingebracht, beispielsweise im Oktober 2007 einen Gesetzentwurf im Bundestag. Die Anhörung im Innenausschuss dazu ergab, dass die Mehrheit der Experten unser Vorhaben verfassungsrechtlich möglich ist.

Wir müssen endlich diese unsinnige Einteilung in Ausländer erster und zweiter Klasse beim kommunalen Wahlrecht abschaffen. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland sich ein Beispiel an anderen europäischen Staaten nimmt und sein Wahlrecht modernisiert.

Denn in Deutschland lebende Franzosen, Polen und andere EU-Ausländer dürfen bereits an Wahlen zu Stadt- und Gemeinderäten teilnehmen. Wer aber einen türkischen, marokkanischen, indischen oder amerikanischen Pass hat, darf nicht darüber entscheiden, wer Bürgermeisterin oder Landrat wird, wo ein Kindergarten gebaut, wo Fahrradwege entstehen sollen und wie Freizeitangebote für Jugendliche oder Senioren und Familien gestaltet werden.

Um diese Ungleichbehandlung zu beheben, ist eine Änderung von Artikel 28 des Grundgesetzes erforderlich, der das kommunale Wahlrecht bislang deutschen Staatsbürgern und EU-Bürgern vorbehält. Bereits im Jahre 1997 gab es eine Vorlage im Bundesrat, die nicht mehr zur Abstimmung kam, weil die Legislaturperiode im Bundestag endete. Die notwendige zwei Drittel Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes müsste sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag locker zusammenkommen, wenn man all den Versprechen die mittlerweile fast alle Parteien machen, glauben schenken darf.

Wer es Ernst meint mit der Integration vor Ort, der unterstütz die Forderung „Kommunales Wahlrecht für nicht EU-Bürger“. Die Hessische Landesregierung könnte sich der Bundesratsinitiative unseres Nachbarn Rheinland-Pfalz anschließen.

Diese Forderung wird von einem breiten Bündnis verschiedener Spitzenverbände unterstützt. Jüngst haben die Landesausländerbeiräte in Hessen und Rheinland-Pfalz durch eine Kampagne ebenfalls das Kommunale Ausländerwahlrecht gefordert. Selbst in der CDU ging vor ein paar Jahren die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth in die Offensive und forderte eine entsprechende Reform des Wahlrechts.

Es spricht im Grunde nichts dagegen, Menschen die seit über Jahrzehnte hier leben, auch an unserer Demokratie aktiv teilhaben zu lassen. Das stärkt unsere Demokratie, erhöht die Wahlbeteiligung an den Kommunalwahlen und zeugt von einem modernen Verständnis im Umgang mit einer vielfältigen Gesellschaft“, so Öztürk.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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