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02.11.2018

70 Jahre Staatsgerichtshof: Staatsgerichtshof wacht über die Grundordnung Hessens

Die GRÜNEN im Landtag gratulieren dem Hessischen Staatsgerichtshof zum 70-jährigen Bestehen. „Der Staatsgerichtshof wacht über die Landesverfassung und hat das Verfassungsrecht und die Verfassungswirklichkeit in Hessen entscheidend mitgeprägt“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Mathias Wagner. Fast auf den Tag genau vor 70 Jahren, am 3. November 1948, wurden vor dem Hessischen Landtag die ersten Richter des Hessischen Staatsgerichtshofs vereidigt.

„Eine Gemeinschaft braucht Grundwerte, mit denen sich alle, die ihr angehören, identifizieren können. Diese gemeinschaftlichen Grundwerte sind in der Verfassung festgelegt“, so Wagner weiter. „Der Duden definiert sie als ,festgelegte Grundordnung einer Gemeinschaft‘. Das gilt auch für die Hessische Landesverfassung, die am 1. Dezember 1946 in Kraft trat und damit die älteste Verfassung eines Bundeslandes ist, älter noch als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Über diese Grundordnung hat der Staatsgerichtshof in den vergangenen Jahrzehnten gewacht und auch uns als Mitgliedern des Hessischen Landtages im Rahmen der Gewaltenteilung immer wieder wichtige Hinweise gegeben.“

„Es passt gut, dass das Jubiläum mit der bei weitem größten Reform der Landesverfassung seit 1946 zusammentrifft. Was die Mitglieder der Enquetekommission des Landtages nach intensiven Debatten und umfangreicher Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen und Bürgerinnen und Bürgern beschlossen haben, haben die Wählerinnen und Wähler am vergangenen Sonntag mit großer Mehrheit angenommen. Jetzt wird die reformierte Verfassung der Obhut des Staatsgerichtshofs anvertraut, und wir sind sicher, dass sie in den allerbesten Händen ist.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

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